Studie belegt Kuscheljustiz: Vor allem Sexualstraftäter mit “Zuwanderungsgeschichte” profitieren

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Die volle Milde des Rechtsstaats (hier: Prozess gegen den Mörder von Susanna Feldmann in Wiesbaden, Ali B.) (Foto:Imago)

Seit Beginn der politisch gewollten oder geduldeten Massenmigration 2015 steigt die Migrantenkriminalität in Deutschland stetig an. Dazu gehören auch und gerade Vergewaltigungen. Im linken Multi-Kulti-Deutschland, wo man überall Sexismus und Frauenfeindlichkeit wittert, wird dieses furchtbare Verbrechen mittlerweile jedoch zunehmend mit Bagatellstrafen geahndet. Dass es sich dabei um keine öffentliche Fehlwahrnehmung, sondern eine Tatsache handelte, belegt nun auch eine Studie der Universität Leipzig: Demzufolge lag das durchschnittlich ausgeurteilte Strafmaß zu „sexuellen Übergriffen mit Gewalt“ in 86 amts- und landgerichtliche Urteilen zwischen 2016 bis 2020 bei einem Jahr und elf Monaten, bei „Vergewaltigungen mit Gewaltanwendung“ bei zwei Jahren und zehn Monaten. Damit lagen alle Strafen im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens. Zudem wurden in über der Hälfte der Fälle Bewährungsstrafen ausgesprochen.

Deutsche Gerichte verhängen im Regelfall Strafen im unteren Drittel, das gilt für nahezu alle Delikte. Diese Praxis der Strafzumessung wird dann auch bei Vergewaltigungen nicht mehr infrage gestellt – sollte sie aber“, erklärte die Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven. Sie und ihre Kollegin Frauke Rostalski kritisieren, solche Urteile würden das Leid von Opfern missachten und seien „keine angemessene Antwort auf die schwere Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen.“ Deshalb fordern sie ein “grundlegendes Umdenken” bei der Bestrafung sexueller Übergriffe. Im Rahmen der Studie legten sie Richtern und Laien fiktive Straffälle vor und baten sie, Strafen dafür zu verhängen. Das Ergebnis: Die Laien urteilten in fast allen Fällen – und besonders bei Sexualdelikten – wesentlich härter als die Richter. Während diese für eine Vergewaltigung drei Jahre und zwei Monate verhängten, waren es bei Laien im Schnitt sechs Jahre und ein Monat.

“Entfremdung zwischen Bürgern und Justiz”

Hoven und Rostalski erinnern daran, dass ein Strafurteil „auch ein kommunikativer Akt gegenüber der Öffentlichkeit“ sei. Das Ergebnis ihrer Studie solle Anlass sein, über das derzeitige Strafmaß bei sexuellen Übergriffen zu sprechen. “Denn ob Vergewaltigungen grundsätzlich mit einem, drei oder zehn Jahren zu bestrafen sind, ist nicht wissenschaftlich bestimmbar, sondern auch das Ergebnis einer Werte-Entscheidung“, so die beiden Juristinnen. Ihrer Beobachtung nach gehe Unverständnis über ein als zu milde wahrgenommenes Urteil “schnell in grundsätzliche Kritik an Justiz und Rechtsstaat“ über. Es drohe „eine Entfremdung zwischen Bürgern und Justiz“.

In der Tat ist es mehr als auffällig, dass die extreme Milde bei der Bestrafung von Vergewaltigungen just 2016, wenige Monate nah Angela Merkels wahnwitziger Grenzöffnung im September 2015, einsetzt. Nicht nur quantitativ stellt offenkundig der damals einsetzende und sich seither immer weiter verstärkende Anstieg von Sexualdelikten die Justiz offenbar vor erhebliche Probleme; auch qualitativ scheint sich bei der Richterschaft eine besondere “Fürsorge” oder Rücksichtnahme gegenüber zugewanderten Gewalttätern verfestigt zu haben, weil man diesen entweder einen “Kulturbonus” oder eine vermeintliche Traumatisierung (zumindest informell) strafmildernd zubilligt – oder weil sich die oftmals weiblichen Richter beweisen wollen, wie “weltoffen“, “tolerant” und über jeden Anflug von “Diskriminierung” erhaben sie bei nichtdeutschen Tätern sind. Dass viele Vertreter dieser Gesinnungsjurisprudenz selbst links eingestellt sind oder den Vorwurf des Rassismus fürchten, wenn sie die Verbrechen von Migranten angemessen bestrafen, trägt zusätzlich bei, dass die gesetzlichen Mittel zumeist nicht einmal annähernd ausgeschöpft werden. So werden brutalste Verbrechen werden mit Witzstrafen geahndet, die die Qual der Opfer noch verschlimmern. Es ist also mehr als naheliegend, hier von einem Migrantenbonus auszugehen, der wieder einmal auf Kosten der angestammten Bevölkerung geht. Leidtragender dieser Rechtsverhöhnung ist das Volk, in dessen Namen die sich häufenden Skandalurteile ergehen.

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