Weil sich die Bloggerin Rona Duwe zum gemeingefährlichen Selbstbestimmungsrecht der Ampel kritisch äußerte und im Internet Debatten mit sogenannten Transgender-Aktivisten ausfocht, hat sie nun einen Vorladung von der Polizei zur erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten. Duwe ist sich sicher: Sie soll „mundtot gemacht werden“. Ihr Anwalt bezeichnet das Vorgehen der Polizei als „absolut unüblich“.
Die 53-jährige Bloggerin Rona Duwe wurde erkennungsdienstliche vorgeladen und muss sich einem Ermittlungsverfahren wegen „Volksverhetzung“ stellen. Ihr Verbrechen: Sie hatte sich im Internet kritisch über den Transgender-Hype und das Selbstbestimmungsgesetz äußerte.
Die zweifache Mutter und Grafik-Designerin erhielt einen Brief von der Polizei in Dortmund, der sie zur „erkennungsdienstlichen Behandlung aus präventiv-polizeilichen Gründen“ vorlädt. Der Vorwurf: Sie habe „transidente Personen“ und Menschen mit pädophilen Neigungen gleichgestellt und negative Kommentare über einen Verein für Trans- und Intersexuelle verbreitet. Die Polizei hat deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen die Bloggerin eingeleitet. Duwe erkennt darin einen offensichtlichen „Einschüchterungsversuch“.
Welt fragte bei der Polizei nach, warum eine nicht vorbestrafte Bürgerin erkennungsdienstlich behandelt werde. Die nur noch als totalitär zu bezeichnende Erklärung eines Pressesprechers: Duwe sei „keineswegs unbescholten“, er folge ihr auf „X“ und kenne ihre Beiträge. Auf Bitte, die Andeutungen zu konkretisieren und sich zu dem Vorgang offiziell zu äußern, schickt die Pressestelle der Polizei schließlich ein Statement. Darin heißt es: Auslöser der Vorladung sei ein beim polizeilichen Staatsschutz des Polizeipräsidiums Dortmund gegen Duwe geführtes Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung. Der Sachbearbeiter des „Anlassdeliktes“ habe „eine entsprechende Negativprognose erstellt“, so die Antwort der Pressestelle. „
Von November 2021 bis Mai 2023 sollen darüber hinaus mehrere Ermittlungsverfahren gegen Duwe geführt worden sein. Davon wurde die Bloggerin, die – na klar, was sonst – wegen ihrer kritischen Ansichten als „umstritten“ geframt wird, wusste. Zwar wurde sie über verschiedene Anzeigen von dem Trans-Aktivisten-Mob informiert, von Ermittlungsverfahren erhielt sie jedoch keine Kenntnis, berichtet hierzu die Welt hinter der Bezahlschranke.
Ihr Anwalt, Roman Lammers, betont, es gebe keine Rechtsgrundlage für die Vorladung, da Duwe unter Klarnamen im Internet agiere und ihre Meinung offen äußere. Des Weiteren versucht dieser aktuell die Angelegenheit mit der Polizei zu klären, erhält jedoch laut Welt keine Akteneinsicht. Der Bloggerin bleibt nun nur noch die Möglichkeit, gegen die erkennungsdienstliche Behandlung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu klagen.
(BS)