Wo ist der denn, der Höcke? (Foto: Volodymyr TVERDOKHLIB/Shutterstock

Parteiverbot und Entzug von Grundrechten – Die Linken rüsten sich zum “Endkampf” gegen das Böse

Dass mit jedem Prozentpunkt, den die AfD verständlicherweise dazu gewinnt, weil sie die einzige echte Alternative für die katastrophale Politik in Deutschland ist, die Linken und Grünen aufdrehen, sich zusammenrotten und die Demokratie abschaffen wollen, um ihre Pfründe zu sichern, war klar. Dass es jetzt für die AfD aber so brutal wird, haben sich bestimmt nicht viele so vorgestellt.

Die Linken und Grünen haben zum Krieg gerüstet:

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge hat die Demonstrationen Zehntausender Menschen gegen Rechtsextremisten in mehreren deutschen Städten als wichtiges Zeichen für die Demokratie gewertet. “Es ist ermutigend zu sehen, dass so viele Menschen in diesen Tagen gegen Rechtsextremismus und für die Demokratie auf die Straße gehen”, sagte sie dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben).

“Diese Menschen zeigen: Eine laute Minderheit am rechten Rand kann sich nicht darauf verlassen, dass die demokratische Mehrheit schweigt”, so Dröge. “Die Demokratie verteidigen wir gemeinsam.”

Zu den angeblichen Plänen zur millionenfachen Vertreibung nach rassistischen Kriterien, die laut “Correctiv” bei einem Treffen von AfD-Politikern, “Werteunion”-Mitgliedern und Aktivisten der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften “Identitären Bewegung” besprochen wurden, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende: “Die AfD ist der parlamentarische Arm der Rechtsextremen, die solche Pläne schmieden.” Daran ändere sich auch nichts, wenn der Arbeitsvertrag eines Referenten von AfD-Chefin Alice Weidel aufgelöst wurde, der dem Bericht zufolge an der Veranstaltung teilgenommen hatte. “Wir sind jetzt alle gefragt – in unserem persönlichen Umfeld, am Arbeitsplatz, beim Sport, beim Einkaufen – gemeinsam klarzumachen, dass man mit der AfD Rechtsextreme wählt, die eine Gefahr für die Demokratie darstellen”, erklärte Dröge.

Was soll dieser Hinweis. Sollen jetzt überall AfD-Wähler “markiert”, isoliert und dann aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden? Wie wäre es mit Gefängnis oder gar die Todesstrafe für abtrünnige Wähler, Frau Dröge? Ist das nicht ihr heimlicher Wunsch?

Die hirntote Masse scheint die Anti-Demokratin bereits hinter sich sammeln zu können:

Während eine Petition für einen Entzug von Grundrechten für den thüringischen AfD-Politiker Björn Höcke des Vereins Campact in den vergangenen Tagen über eine Million Unterschriften gesammelt hat, ist nun auch bei der Petitionsplattform des Deutschen Bundestages eine Petition mit dieser Forderung eingegangen. Über die elektronische Plattform des Deutschen Bundestages sei “am Samstag, 13. Januar 2024, um 22:45 Uhr eine solche Petition eingereicht worden”, sagte ein Sprecher der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich (SPD), der “Rheinischen Post” am Dienstag.

Die Petition müsse allerdings noch geprüft werden, bevor sie veröffentlicht werde, hieß es. Ab 50.000 Unterstützern muss sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit einer öffentlichen Petition befassen und Gelegenheit zur Anhörung geben.

Um die Petition “Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen” des Düsseldorfers Indra Ghosh handelt es sich bei dem neuen Anliegen nicht. Das bestätigte Ghosh der Zeitung. Campact und Ghosh erklärten, dass nicht vorgesehen sei, die Unterschriften als offizielle Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags einzureichen. “Ich möchte mit der Petition an die Entscheider vordringen, also an die Fraktionsspitzen von SPD, Union, Grünen und FDP”, so Gosh. “Die Fraktionen sind frei, das Thema in den Bundestag einzubringen.”

Nach Artikel 18 des Grundgesetzes werden bestimmte Grundrechte wie die Freiheit der Meinungsäußerung und die Vereinigungsfreiheit verwirkt, wenn sie zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden. Auch das aktive und passive Wahlrecht kann dadurch aberkannt werden. Entsprechende Urteile kann das Bundesverfassungsgericht aussprechen – bislang wurden jedoch alle Anträge abgelehnt.

Gleichzeitig drängen 25 Bundestagsabgeordnete mit Migrationshintergrund aus der SPD-Fraktion auf die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. In dem Schreiben, über das der “Tagesspiegel” berichtet, fordern die sozialdemokratischen Mandatsträger Konsequenzen aus den Recherchen der Rechercheplattform “Correctiv” und “ein entschlossenes Handeln” gegen rechtsextreme Bestrebungen im Land.

Unter den Abgeordneten sind die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoguz und Mahmut Özdemir, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Auch die ostdeutschen SPD-Abgeordneten Karamba Diaby, Rasha Nasr und Ana-Maria Trasnea sind an dem Schreiben beteiligt.

“Wir setzen uns für die Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD, insbesondere in Hinblick auf die Landesverbände, die als gesichert rechtsextrem gelten”, so die Abgeordneten. “Faschistische Bestrebungen sind ein Fall für den Verfassungsschutz und die Strafverfolgungsbehörden.”

Von den Erkenntnissen der Recherche seien sie “ins Mark getroffen”, schreiben die Sozialdemokraten. “Insbesondere wir, die eine familiäre Einwanderungsgeschichte haben, machen uns ernsthafte Gedanken über die Sicherheit und die Zukunft in diesem Land.” Es gehe nun um nichts weniger als Demokratie, Freiheit und das Leben. “Wir stehen zusammen, bleiben hier und lassen uns nicht vertreiben.”

Auch Juso-Chef Philipp Türmer fordert den Entzug des Wahlrechts des AfD-Politikers Björn Höcke, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird. “Es ist absolut richtig, dass die AfD gerade nach den Correctiv-Recherchen jetzt die volle Widerstandskraft unseres Rechtsstaats spüren muss”, sagte Türmer dem “Tagesspiegel” am Dienstag.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten den Artikel 18 zur Verwirkung der eigenen Grundrechte mit der Erfahrung des Nationalsozialismus in die Verfassung geschrieben, sagte der Chef des SPD-Nachwuchses. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz könne man zudem das aktive und passive Wahlrecht verwirken, sagte Türmer.

Höcke tritt im September in Thüringen als Spitzenkandidat der AfD an. “Der Nazi Björn Höcke bewirbt sich seit Jahren initiativ darum, dass diese Paragrafen mal an ihm angewendet werden”, sagte Türmer.

Darüber hinaus müsse man über Einschränkungen bei der Parteienfinanzierung und Verbote von extremistischen Vereinen im Umfeld der Partei sprechen. “Wir brauchen jetzt zügig solche und weitere Maßnahmen gegen diese Faschisten-Partei”, sagte Türmer.

Skeptisch äußerte sich Türmer zu einem Verbot der gesamten Partei. “Ein Verbotsverfahren dauert dagegen extrem lange und wir hätten nur einen Versuch. Dieser muss deshalb perfekt vorbereitet sein”, sagte Türmer. “Aktuell ist noch nicht klar, ob das, was allen politisch klar ist, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Partei ist, auch rechtssicher bewiesen werden kann.”

Auch Gertrude Lübbe-Wolff, frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht, hält wenig von einem AfD-Verbotsantrag. Die Chancen eines Verbots der Partei als Ganzes schätze sie als “schlecht” ein, sagte die Juristin der “Rheinischen Post” (Mittwochausgabe).

“Man braucht jedenfalls mehr als Äußerungen oder Handlungen von einzelnen Personen, seien die auch noch so abstoßend. Es kommt auf die Partei als Ganzes an, und da braucht man eine gründliche Materialsammlung”, sagte Lübbe Wolff, die an der Universität Bielefeld Staatsrecht lehrt.

Selbst wenn die Voraussetzungen vorlägen, rät die Jura-Professorin von einem Verbotsantrag ab. “Dass man die gemäßigten Anhänger mit einem Parteiverbot zurückgewinnt, halte ich für zweifelhaft”, sagte Lübbe Wolff. Womöglich zerstöre man gerade damit ihr Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie.

Ein Scheitern des Antrags könnte die AfD nach Meinung der Verfassungsrechtlerin sogar als Erfolg für sich verbuchen. “Falls eine Ablehnung damit begründet würde, dass die Ziele der Partei und das Verhalten ihrer Anhänger nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, dass also entsprechend verfassungsfeindliche Äußerungen einzelner Akteure nicht der Partei als Ganzer zugerechnet werden können, wäre das für die Partei natürlich ein Triumph”, sagte Lübbe Wolff.

Im Februar entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster, ob der Verfassungsschutz die AfD als extremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Die AfD hatte dagegen geklagt – und war in erster Instanz gescheitert. Eine solche Einstufung ermöglicht dem Verfassungsschutz die Überwachung von Kommunikation und den Einsatz anderer nachrichtendienstlicher Mittel.

Das wird schon klappen mit dem “extremistischen Verdachtsfall”, schließlich leben wir in einem Linksstaat, in dem die Judikative weisungsgebunden ist und entsprechend den politischen Vorgaben handeln muss.

Die Frage ist, ob sich das die Mehrheit der Bürger noch gefallen lassen, dass hier linksradikale Kräfte “mit wirklich ALLEN Mitteln einen überlebensnotwendigen Politikwechsel zu verhindern versuchen.

Zur Not, wenn Höcke und die AfD doch nicht abgeschossen werden können, gibt es ja noch den Wahlbetrug, nicht wahr, liebe Linken und Grünen? (Mit Material von dts)

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