Ausreisepflichtige Migranten: Die Ampel sorgt für jede Menge "Chancen", dauerhaft hierzubleiben (Symbolbild:Imago)

Ein Trick, sie alle dauerhaft in Deutschland zu halten: Mogelpackung “Chancenaufenthalt”

Zu den ideologischen Luftschlössern in Deutschland, die die Ampel unbeirrt immer höher in ihren rosarot-grünen Himmel schraubt und für deren gesetzliche Fundamentierung sie auf naiv-alberne Normbezeichnungen zurückgreift, gehört auch die irrige Vorstellung, Menschen, die eigentlich nichts dauerhaft in Deutschland zu suchen haben und sich oftmals unter falschen Angaben Schutz und Asyl erschwindelt haben, durch entsprechende Angebote, “Chancen”, zu produktiven und nützlichen Mitgliedern der Gemeinschaft zu machen. In diesem Geist wurde das zum Jahreswechsel 2022/2023 eingeführte “Chancen-Aufenthaltsrecht” erdacht. Über dieses haben mittlerweile rund 54.000 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten – mit der klaren Perspektive auf ein langfristiges oder dauerhaftes Bleiberecht, was spätestens mit Verabschiedung des neuen Staatsbürgerschaftsrechtes der Ampel von vergangenem Freitag bedeutet, dass sie alsbald zu “Deutschen” werden.

Das “Chancen-Aufenthaltsrecht” gewährt all jenen, die sich vor dem 1. Oktober 2022 für mindestens fünf Jahre “geduldet” in Deutschland aufgehalten haben (also Abschiebepflichtige, die aber wegen angeblicher Hinderungsgründe nicht ausgewiesen werden können), wie auch “gestatteten” oder “mit einer Aufenthaltserlaubnis” versehenen Personen, gemeinsam mit ihren Angehörigen (!) weitere 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Also darf auch gleich die ganzen Familie nachkommen. Nach diesen 18 Monaten dann, wenn laxe und wachsweiche Bewährungskriterien erfüllt sind, winkt dann in fast allen Fällen absehbar der dauerhafte Aufenthalt – aber nicht mehr nur für den ursprünglichen Antragsteller, sondern gleich für seine ganze Familie. Diese Kriterien sind ebenso ein Witz wie die im neuen, weiter verwässerten Staatsangehörigkeitsgesetz: “überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen” muss der Betreffende, “ausreichende Deutschkenntnisse” und eine “geklärte Identität” vorweisen – oder wenigstens “alle für die Identitätsklärung erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen” haben.

Worum es wirklich geht…

Und aber schon jetzt, selbst bei gerichtlich verfügter Abschiebung, der allergrößte Teil der Ausreisepflichtigen schon nicht abgeschoben wird, kann man blind drauf wetten, dass fast alle “Chancenaufenthalte” positiv beschieden werden. Nicht von ungefähr stellten gleich zu Beginn 75.345 Menschen einen Antrag auf Chancen-Aufenthalt, von denen wie gesagt 53.972 Aufenthaltserlaubnisse erteilt wurden. Nur 4.000 Anträge seien abgelehnt worden, freut sich der “Spiegel“, und ergänzt: “Die Gesamtzahl der gestellten Anträge dürfte höher liegen, da nicht überall für den gesamten Zeitraum vollständige Daten erhoben worden seien.” Dass es hier nur darum geht, formale Umgehungen der eigentlich eindeutigen asylrechtlichen Gesetzeslage zu schaffen, wird natürlich behördlicherseits alles getan, damit der “Chancenaufenthalt” viel früher, möglichst schon lange vor Ablauf der 18 Monate, zum ordentlichen Aufenthalt umgewandelt wird. So zeigten Recherchen des “Mediendienstes Integration”, dass in mehreren Bundesländern Geduldete “bereits vor Ablauf der 18 Monate die Voraussetzungen erfüllt und daher schon einen entsprechenden Aufenthaltstitel erhalten” hätten.

Offensichtliches, wenn auch nicht abgesprochenes Ziel ist es natürlich auch, möglichst viele der derzeit über 300.000 dringend ausreisepflichtigen und abzuschiebenden Person mit allen Tricks irgendwie im Land zu halten und ihnen über den neuen “Chancenaufenthalt” eine rechtliche, formale Grundlage zu verschaffen. Zwar sind formell Identitätsbetrüger und Straffällige von der Option ausgeschlossen; doch wie wenig dies bei migrationspolitischen Tatsachenentscheidungen eine Rolle spielt, beweist ja die Tatsache, dass die meisten von ihnen, obwohl abschiebepflichtig, bis heute im Land sind.

Keine “Chancen”, sondern Risiken

Statt hier strikt durchzugreifen, wird von den Behörden lieber bei allen Ausreisepflichtigen nochmal genau geprüft, ob die Betreffenden überhaupt rechtlich und korrekt über die Möglichkeit des Chancen-Aufenthalts informiert wurden. Damit auch ja kein potentieller Bereicherungsneubürger Deutschland am Ende wieder verlassen muss, schreiben die Ausländerbehörden – die ja sonst nichts besseres zu tun haben und ja bekanntlich überhaupt nicht überlastet sind – alle in Betracht kommenden Ausreisepflichtigen aktiv an. Alleine in Hannover, so der “Spiegel” hätten sich beispielsweise 90 Prozent der nur im Januar 2023 angeschrieben 1.200 Personen zurückgemeldet. Da geht noch viel mehr!

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