Geldsegen (Symbolbild: shutterstock.com/Krakenimages.com)

Behörde wusste von nichts und – klaro! – Einzelfall! Ukrainische Familie lebte zuhause und kassierte 40.000 Euro Bürgergeld

Die deutschen Behörden hatten keinen Schimmer und es handelt sich bestimmt – wie immer – um einen dieser Einzelfälle: Eine vierköpfige Familie aus der Westukraine – die sich nach Deutschland geflüchtet hatten – soll ein Jahr lang 40.000 Euro aus den deutschen Sozialleistungskassen bezogen haben. Und zwar, als sie längst schon wieder zuhause in der Ukraine lebten. 

Im Frühjahr 2022 kurz nach Ausbruch des Ukrainekonflikts, war eine Ukrainerin mit ihrem Sohn nach Deutschland hereingeflohen und wurde in einer Gastfamilie untergebracht. Die aufopferungsvolle Gastmutter – die komischer Weise nun anonym bleiben möchte – hatte die beiden bei Behördengängen begleitet. Und zur vollsten Zufriedenheit wurden dann auch sofort das Bürgergeld an die Ukrainerin ausbezahlt. Das Kindchen erhielt einen Kita-Platz und auch eine Wohnung für die armen Flüchtlinge wurde auf dem knalldichten deutschen Wohnungsmarkt gefunden. Wenige Monate später zog auch der ukrainische Ehemann – obwohl es für männliche Ukrainer in einem gewissen Alterscluster eine Ausreisesperre gibt – nach Schleswig-Holstein, da man sich vermehrungsfreudig zeigte und ein zweites Kind unterwegs war. Nach dessen Geburt bekam die nun vierköpfige Familien weiterhin staatliche Leistungen in Höhe von satten 200 Euro monatlich, bestehend aus Bürgergeld, Mietzuschuss und Heizkostenzuschuss.

Weil – anders als den dummdoofen Deutschen weißgemacht wird – nicht überall in der Ukraine Krieg herrscht, beschloss die ukrainische Familie zunächst Anfang 2023, in ihre Heimat zurückzukehren. Doch mit dem Wintereinbruch 2023 pendelten sie wieder nach Schleswig-Holstein in die Rund-um-Vollversorgung. Der inzwischen sechsjährige Erstgeborene war aus dem Kita-Alter heraus und sollte einen Schulplatz bekommen. Dazu wandten sich die ukrainischen Pendler wieder an die Gastmutter von einst.

Beim Versuch der Einschulung stellte sich heraus, auf welche Art sich die ukrainischen Kostgänger beim deutschen Steuerzahler bedankten: Während ihres fast einjährigen Heimaturlaubs im Kriegsland Ukraine schob die Familie weiterhin Unterstützungsleistungen aus Deutschland ein. Rund 40.000 Euro waren es, die der deutsche Steuerzahler nur in diesem Fall berappen musste.

Die Gastmutter hat laut dem Focus ihre Unterstützung inzwischen empört eingestellt. Sie fühlt sich „ausgenutzt“ und will erfahren haben, dass der Fall keine Ausnahme ist, sondern unter den ukrainischen Flüchtlingen als Tipp kursiert, wie man an das Geld der doofen Deutschen kommt. Im Landkreis versucht das zuständige Jobcenter den Sachverhalt aufzuklären.

Dort scheint man nun etwas nervös zu werden, wird es doch immer deutlicher, dass es sich mutmaßlich wieder einmal um einen mehr als unfähigen und komplett überforderten Trupp handelt, der die Ausbeutung des deutschen Steuerzahlers auch im Fall der “Ukrainehilfe” offensichtlich institutionalisiert hat: Es sei “extrem schwierig“, den Aufenthaltsort der Ukrainer zu ermitteln. Und ein automatischer Abgleich zwischen Kita oder Schule und den Behörden, die das Bürgergeld über die Ukrainer auskippen, sei nicht vorgesehen. Zudem habe im Jobcenter auch niemand erfahren, dass das Kind der Ukrainer fast ein Jahr lang nicht in der Kita war.

Die Bundesagentur für Arbeit, die für die finanzielle Unterstützung der ukrainischen Flüchtlinge zuständig ist, kennt den konkreten Fall nicht, bestätigt aber, dass es möglich ist, das System so auszunutzen, schreibt der Focus weiter. Ukrainische Flüchtlinge würden zwar wie alle anderen Leistungsberechtigten regelmäßig ins Jobcenter eingeladen, aber über das konkrete Intervall entscheiden die Jobcenter nach eigenem Ermessen vor Ort. Dass dies in Schleswig-Holstein nicht geschehen sei, würde mit der völligen Überlastung der Jobcenter zusammen hängen.

Aktuell leben rund 700.000 ukrainische Flüchtlinge vom erarbeiteten Geld der deutschen Steuerzahler. Und anders als bei deutschen Bürgern, die – wenn sich Bürgergeld bekommen wollen – beim Antrag auf Bürgergeld ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen und bei mehr als 40.000 Euro nicht antragsfähig sind, sprudelt das Geld für Ukrainer ohne jegliche Überprüfung der Vermögensverhältnisse. Eine Kontrolle sei aber „faktisch nicht möglich“, heißt es dazu lapidar.

(SB)

 

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