Bei Edeka aussortiert: "Compact”-Verleger Jürgen Elsässer (hier bei einer Demo in Leipzig) (Foto:Imago)

COMPACT Verbot: Historisch einmaliger Angriff auf die Pressefreiheit

Das Verkaufsverbot gegen COMPACT-Magazin ist seit letzter Woche in Kraft – aber immerhin gilt es noch nicht überall. „Es liegen keine Informationen vor, wonach einzelne Ausgabe des Magazins COMPACT oder das Magazin als solches auf dem Index stehen oder durch die zuständigen Behörden verboten wurden“. So begründete Kai Albrecht, Geschäftsführer des Gesamtverbandes Pressegroßhandel,  diese Woche, warum sich die von ihm vertretene Vereinigung dem Verkaufsboykott gegen COMPACT nicht anschließt.

Diese Positionierung ist erfreulich, aber sie nützt nicht viel. Denn die großen Einzelhandelsketten, die die Verkaufsstellen an Bahnhöfen, Flughäfen und weiteren Knotenpunkten beherrschen, haben letzte Woche diese Linie des Gesamtverbandes Pressegroßhandel verlassen und das deutsche Presserecht – und damit Artikel 5 Grundgesetz, Meinungs- und Pressefreiheit – in die Tonne getreten: In den wichtigsten Kiosken in der BRD gibt es COMPACT also nicht mehr zu kaufen. Warum dieser plötzliche Positionswechsel? Der Branchendienst „Über Medien“ kommentierte: „ Die Aktion ist sicher auch eine Folge der Correctiv-Recherche über das ‚Geheimtreffen‘ von ‚Remigrations‘-Fantasten in Potsdam und der dadurch ausgelösten Demonstrationen gegen Rechtsextremismus.“

Immer offensichtlicher wird, wie die Potsdamer Gruselgeschichte benutzt wird, um gegen die gesamte Opposition vorzugehen. COMPACT ist das jüngste Opfer, vorher traf es schon Martin Sellner mit dem Einreiseverbot in die BRD. Am Verbot der AfD und am Grundrechteentzug für Björn Höcke wird gebastelt, der Druck steigt. Inhalte zu verbieten, die rechtlich nicht verboten werden können – das ist die neue Marschrichtung, die Nancy Faeser und Lisa Paus vorgestern in ihrem neuen Aktionsplan „gegen Rechts“ verkündeten. An COMPACT übt der Unrechtsstaat, wie man diesen neuen Kurs durchsetzt. Zumindest eine Verkaufskette hat angekündigt, auch „Junge Freiheit“ und „Zuerst!“ aus den Regalen zu nehmen.

Die Märchen des Verfassungsschutzes

Die großen Handelsketten begründen ihren COMPACT-Boykott mit der Einstufung des Magazins als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz. Nur: Diese Einstufung liegt zwei Jahre zurück. Und bisher, so regelt es das Presserecht, war eine Geheimdiensteinstufung auch noch nie ein Grund gewesen, eine Publikation vom Markt auszuschließen. So war früher die National-Zeitung von Gerhard Frey und später die Zeitungen der NPD, aber auch von linksaußen etwa die „Junge Welt“ (bis heute!) trotz Verfassungsschutz-Beobachtung am Kiosk vertreten. Was jetzt versucht wird, die VS-Einstufung als Maßstab für ein Verkaufsverbot zu nehmen, ist in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie vorgekommen!

Aber obwohl VS-Einstufung kein Verkaufsverbot einer legalen Publikation bedeuten darf, ist auch die VS-Einstufung von COMPACT ein Witz. Im Jahresbericht des VS Brandenburg 2022, der die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ begründete, wurde als  „Grund für die Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit“ von COMPACT angeführt:

  • „Das zentrale Ziel von COMPACT ist, die demokratisch legitimierte Regierung der Bundesrepublik Deutschland durch einen Sturz des vermeintlichen ‚Regimes‘ zu entmachten.“ Ja, meine Damen und Herren, man darf eine Regierung stürzen, das ist keineswegs undemokratisch, vor allem, wenn sich eine Regierung undemokratisch verpanzert und mit Notstandsgesetzen wie im Falle Corona Grundrechte außer Kraft setzt. COMPACT bezieht sich immer auf das Beispiel der friedlichen Revolution in der DDR – ein auch von den Altparteien anerkanntes Beispiel für Zivilcourage.
    * „Anschließend soll das demokratische durch ein identitäres System ersetzt werden.“ Diese Behauptung des VS ist vollkommen falsch und enthält kein Jota Wahrheitsgehalt. Wo wir uns auf ein Zukunftsmodell beziehen, leitet sich dieses vom urdemokratischen Modell der Schweiz ab.
    * „Um den anvisierten Umsturz zu erreichen, ruft COMPACT unter anderem zur Selbstjustiz und zum Widerstand auf.“ COMPACT ruft sehr wohl zum Widerstand auf – aber niemals zur Selbstjustiz, das ist erstunken und erlogen. Im Gegenteil: Wir warnen immer wieder vor Gewalt und fördern einzig gewaltfreie Methoden der Opposition.
    * „Die hetzerische Bezeichnung ‚Corona-Diktatur‘ und die Stoßrichtung der Initiative delegitimieren nicht nur das staatliche Handeln bei der Pandemiebekämpfung, sondern sind auch dazu geeignet, Radikalisierungen und antidemokratischen Protest voranzutreiben.“ Es ist also antidemokratisch, wenn man das antidemokratische Handeln der Regierung delegitimiert?

1000 Abos für die Pressefreiheit

Um die zu erwartenden Verluste durch das Verkaufsverbot wenigstens ein bisschen auszugleichen, braucht COMPACT dringend mehr Abos. Chefredakteur Jürgen Elsässer appelliert an die Leser: „Ein Abonnement ist auch in Ihrem Eigeninteresse, wenn Sie sich nicht die Hacken ablaufen wollen, um noch einen Kiosk zu finden, der COMPACT trotz Verbotsdruck weiter im Sortiment führt. Wir müssen mit einem längeren juristischen Kampf rechnen, der um die Kiosk-Präsenz unseres Magazins geführt wird. Sie müssen in dieser Phase leider damit rechnen, dass immer weniger Verkaufsstellen unser Magazin führen. Damit Sie COMPACT immer zuverlässig erhalten, empfehlen wir Ihnen deswegen ein Abo. Sie erhalten unser Magazin in neutralem Umschlag und bereits VOR dem Verkaufsbeginn am Kiosk, außerdem sparen Sie zwei Euro im Vergleich zum Einzelheftbezug. Jedes Abo ist ein Beitrag zur Verteidigung der Pressefreiheit! Bitte helfen Sie uns, 1.000 neue Abos bis zum 1. März zu bekommen!  Hier abonnieren: compact-abo.de

ca9f8e413bb340f8a5a5b54b9c5aaf21