Der Sozialbetrug in Deutschland durch Migranten erreicht ein derartiges Ausmaß, dass inzwischen sogar der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr umhin kommt, darüber zu berichten. Letzte Woche wurde bekannt, dass ein als mittellos gemeldeter Nigerianer die Vaterschaft für nicht weniger 24 (!) Kinder beantragt hat, die nicht die seinen sind und allein dafür staatliche Leistungen in Höhe von über 22.500 Euro erhält. Inzwischen hat er die Vaterschaft für zwei weitere Kinder beantragt. Dieser eine Fall kostete den Steuerzahler über 1,5 Millionen Euro.
Ebenfalls letzte Woche jedoch verurteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ein nigerianisches Paar zur Rückzahlung von rund 33.000 Euro Grundsicherungsleistungen, die es sich ergaunert hatte. Die Gelder waren seit 2014 geflossen, jedoch wurde das Paar 2018 bei der Einreise am Bremer Flughafen kontrolliert. Die Pässe zeigten einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt. Daraufhin wurden die Zahlungen gestoppt und eine Erstattung gefordert, weil das Paar sich ohne Zustimmung außerhalb des Bereichs aufgehalten habe, von dem aus sie für eine Eingliederung in Arbeit zur Verfügung gestanden hätten. Beide hatten die Dreistigkeit, auch noch gegen die Rückzahlung zu klagen – überraschenderweise jedoch ohne Erfolg.
Auslandsaufenthalt bestritten
Das Gericht befand, die vom Jobcenter finanzierte Wohnung in Bremen sei nicht bewohnt worden, und es sei zu zahlreichen Meldeversäumnissen gekommen. Der Mann besäße einen Mitarbeiterausweis einer nigerianischen Transportfirma sowie eine Steuerkarte, seinen Reisepass habe er nachträglich manipuliert. Die Frau habe eine Zulassung als Rechtsanwältin in Nigeria. In Deutschland gingen sie keiner Arbeit nach.
Das Paar hatte den Auslandsaufenthalt bestritten und einen Gegenbeweis vom Jobcenter verlangt. Dem folgte das Gericht nicht. Erst kürzlich war der Fall einer ukrainischen Familie bekannt geworden, die 40.000 Euro Sozialleistungen kassiert hatte, obwohl sie fast ein Jahr in ihrer Heimat lebte. Solche Fälle sind nur die Spitze eines Eisbergs, dessen Ausmaß nicht einmal zu erahnen ist. Da es in Deutschland kein zentrales Personenregister gibt, können die heillos überforderten Behörden nicht feststellen, wo die Leistungsempfänger sich aufhalten. Dem Missbrauch sind so Tür und Tor geöffnet, der Schaden durch Sozialbetrug aller Art dürfte in die Milliarden gehen.