Grab der bestialisch ermordeten 12-jährigen Luise: Während ihre Eltern im Stich gelassen werden, jammern die Eltern der Täterinnen, wie schwer diese es bis heute haben. Nur eine Weitere Anekdote der moralischen Verwahrlosung in diesem durch und durch pervertierten Rechtsstaat (Foto:Imago)

Fall Luise: Mitgefühl und Fürsorge für die Täterinnen – Missachtung und Alpträume für die Opferhinterbliebenen

Dass Opfer von Gewalttaten in Deutschland keine Lobby haben und sich alles auf die Täter fokussiert, ist ein seit vielen Jahren beklagter Missstand. In welchem Ausmaß Opfer und ihre Hinterbliebenen jedoch verhöhnt werden, zeigt besonders drastisch der Umgang mit den Mörderinnen der 12-jährigen Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg vor fast einem Jahr. Das Mädchen wurde von zwei ebenfalls erst 12 bzw. 13 Jahre alten Mädchen in einen Wald gelockt und mit 70 Messerstichen bestialisch ermordet, nachdem die Täterinnen zuvor versucht hatten, sie mit einer Plastiktüte zu ersticken. Bei einem Treffen von Bürgermeisterin, Landrat, Sozialdezernent und Pfarrer im Rathaus von Freudenberg, ging es am Montag zwar vorwiegend um Unterstützung für Luises Familie, Landrat Andreas Müller hielt es aber für nötig, ausgerechnet bei diesem Anlass zu betonen, man tue gleichzeitig auch alles, um den „Täterinnen den Weg zurück in die Gesellschaft zu ebnen“ – als ob dies und nicht etwa eine zumindest ansatzweise angemessene Strafe die oberste Priorität des Staates sein müsste.

Die beiden Täterinnen haben die Tat höchstwahrscheinlich lange und eiskalt geplant und umgesetzt. Eine davon soll sich im Internet über die Strafmündigkeit informiert haben, die in Deutschland mit 14 Jahren beginnt. Die beiden wussten also genau was sie taten und dass ihnen keine Gefängnisstrafe droht. Trotzdem ist es die große Sorge staatlicher Stellen, ihnen die Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen, anstatt sie möglichst von ihr fernzuhalten. Eine der Täterinnen lebt heute in einer Wohngruppe und geht wieder zur Schule. Die zweite Jugendliche ist stationär in der Psychiatrie untergebracht und soll danach nicht zu ihrer Familie zurückkehren, sondern ebenfalls in eine Wohngruppe wechseln. Der Vater des älteren Mädchens gab nun erschütternde Einblicke, nicht nur in die Mentalität seiner Tochter, sondern auch und gerade in seine eigene. In einem Interview berichtete er: „Unsere Tochter versucht, diese Gedanken an die Tat raus zu kriegen aus dem Kopf. Das gelingt ihr auch zum Glück. Es ist unsere menschliche Natur, dass wir mit der Zeit nicht nur an die schlechten Dinge denken. Wenn wir zusammen sind, dann ist unsere Tochter glücklich, dass wir zusammen sind.“

Täter-Opfer-Umkehr in Reinkultur

Er erklärte sogar noch, seine Tochter gebe sich lediglich zu 15 Prozent die Schuld an Luises Tod, da sie ihr Opfer während der Tat nur festgehalten habe und habe nun „ein reines Gewissen“! Zwei Therapien habe sie jedoch schon nach zwei bzw. vier Tagen abgebrochen. Der Vater beklagte, dass seine Tochter in ständiger Angst lebe, dass ihre Identität auffliegen könnte und sie deshalb ständig Lügengeschichten in ihrer Schule erzählen müsse. Dass eher die anderen Schüler zu bedauern sind, die, ohne es zu wissen, mit einer kaltblütigen Mörderin in einer Klasse sitzen, kam ihm nicht in den Sinn. Zumindest seine Frau fand in dem Interview auch Worte des Mitgefühls für Luises Familie. Dennoch wird auch hier wieder die für Deutschland so typische Täter-Opfer-Umkehr betrieben. Während Luises Familie für den Rest ihres Lebens mit dem völlig sinnlosen Verlust ihrer Tochter und dessen grauenhaften Begleitumständen leben muss, tut der Staat alles, um ihren Mörderinnen zu helfen, wieder ein normales Leben zu führen. Bis zu ihrem 18. Lebensjahr werden sie in der Obhut der Behörden bleiben, danach aber wohl wieder unbehelligt weiterleben können. Bislang gibt es nicht einmal Vorstöße, um die längst überfällige Absenkung des Strafmündigkeitsalters voranzutreiben.

„Ob die Familie des Opfers auch schon wieder lachen kann? Nein, sicher nicht. Die Aussage des Vaters ist ein Schlag ins Gesicht er Hinterbliebenen. Wer vorher im Internet schaut, ob er nach einem gewollten und sehr brutalen Mord auch straffrei bleibt, der weiß auch was er tut“; „Sowas kann nur jemand sagen, der ein seltsames Verhältnis zu einem Rechtsstaat hat. Die Mörderin hat ein reines Gewissen, unfassbar. Bei der Einstellung kann man verstehen, warum die Brut so aus dem Ruder gelaufen ist“ oder „Die Aussagen des Vaters zeigen, dass sein Kind in einer schlechten Umgebung aufgewachsen ist“, lauteten nur drei von hunderten entsetzten Leser-Reaktionen auf den „Focus“-Bericht über die Selbstgerechtigkeit des Vaters, die sicher stellvertretend für die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung das Entsetzen über diese Untat und ihre lächerlich unangemessenen Folgen ausdrücken. (TPL)

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