Zensur (Bild: shutterstock.com/Ollyy)
Netzzensur (Bild: shutterstock.com/Ollyy)

Neuer Schlag gegen Meinungsfreiheit im Netz: Ampel plant Accountsperren gegen “digitale Gewalt”

Die Bundesregierung unternimmt den nächsten Angriff auf die Meinungs- und Redefreiheit im Netz: Wohl weil die Zensurwillkür durch Sperralgorithmen oder ins Ausland outgesourcte Servicecenter-Mitarbeiter nicht ausreichen, die infolge des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) Einzug gehalten hatten und die auf Facebook -allen Reformbeteuerungen zum Trotz – schlimmere Auswüchse denn je treiben, plant nun das Bundesjustizministerium direkte Durchgriffsmöglichkeiten, um missliebige Accounts für immer zum Schweigen zum bringen.

Wer wiederholt andere im Internet schwerwiegend persönlich angreift, soll bald wohl mit schärferen Konsequenzen – wie etwa der kompletten Sperrung von Social-Media-Konten – rechnen müssen. Das neue “Gesetz gegen digitale Gewalt”, über das “dts” unter Berufung auf das ARD-Hauptstadtstudio und ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums berichtet, soll vorgeblich “notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum” bekämpfen.

Honoriger Klang, fatale Folgen

Tatsächlich können die Betroffenen künftig direkt, quasi unter Umgehung der Verfügungshoheit der Social-Media-Betreiber, von Gerichten gesperrt oder gelöscht werden können. Wie üblich klingt auch dieses Vorhaben natürlich wieder honorig, angemessen und vermeintlich rechtsstaatlich konsequent: Deliktdefinitionen wie “schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen”, “Diskriminierung”, “Hass” oder “Gewalt” zu ahnden, hört sich natürlich wehrhaft und höchst sinnvoll an. Das Problem dabei: Es sind die üblichen Gummiparagraphen und wachsweichen, da beliebig auslegbaren Tatbestände, die am Ende dann auch wieder zur Unterdrückung völlig zulässiger Äußerungen missbraucht werden können.

Gerade wenn den fortan dann zuständigen Amtsgerichten (deren Richterämter zunehmend von Juristen der dritten Garnitur oder weltanschaulich auf Linie gebrachten linksgrünen Systemlingen besetzt sind) ein weiteres Instrument an die Hand gegeben wird, kritische Stimmen mundtot zu machen, werden sie davon auch Gebrauch machen.

Am Ende trifft es wieder Unschuldige

Ein Profil soll “nur für einen angemessenen Zeitraum” gesperrt werden können, heißt es in dem Entwurf. Die Eckpunkte sehen außerdem vor, dass die rechtlichen Hürden für Betroffene abgebaut werden sollen, wenn sie die Identität desjenigen erfahren wollen, der ein Hassposting verfasst hat. So sollen künftig – auf Anordnung eines Gerichts – Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgegeben werden müssen und nicht nur die Netzkonzerne, sondern auch Messenger-Dienste und Telekommunikationsunternehmen in die Pflicht genommen werden, um nachzuvollziehen, wem eine IP-Adresse zugeordnet werden kann; eine datenschutzrechtlich delikate “Neuerung”, die am Ende wieder unschuldige Opfer treffen dürfte.

Außerdem soll die Sperre nur dann erfolgen, wenn sie “verhältnismäßig” ist und wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen – etwa die Löschung eines Posts – oder “Wiederholungsgefahr” besteht. Der Inhaber eines Accounts soll von der jeweiligen Plattform auf ein Sperrersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Das alles kennen die Opfer notorischer Sperrungen, die wegen völlig zulässiger und oftmals dann später auch höchstrichterlich für klar zulässig befundener Postings “stummgeschaltet” wurden, von Facebook oder YouTube zur Genüge: Auf Einsprüche hin erfolgt ohne Einschaltung eines Anwalts zumeist nichts. Das neue Gesetz wird dies noch verschlimmern – und für noch mehr Bürokratisierungsdickicht und Willkür sorgen wird. (DM)

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