Kretschmers Polizei hat alles versucht, um den Gedenkstein für die Opfer des Corona-Terrors in Zinnwald-Georgenfeld zu entfernen – doch sie haben nun eine schallende Ohrfeige vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhalten.
Am Dienstag verpasste das Sächsische Oberverwaltungsgericht der Kretschmer-Polizei eine schallende Ohrfeige und hat entschieden: Der Gedenkstein für die Corona-Opfer des Kretschmer-Regimes in Zinnwald-Georgenfeld darf stehen bleiben. Die Polizei hat die Versiegelung unverzüglich zu entfernen. Dieser Beschluss im Eilverfahren ist rechtskräftig.
Im kleinen sächsischen Grenzort Zinnwald steht seit Ende April ein Denkmal für die Opfer der Corona-Politik. Das privat errichtete Mahnmal sorgte seither für geradezu hysterische Reaktionen in der sächsischen Politik. Die Kretschmer-Polizei in Sachsen hatte nach der Errichtung des Mahnmals geltend gemacht, dass das Mahnmal als “böswillige Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder” gewertet und als “Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Personen des politischen Lebens” stehe. Die Inschrift darauf lautet: “Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes”.Die Polizei forderte die Partei auf, den Stein zu entfernen. Dagegen hatten die “Freien Sachsen” dann Anfang Mai Klage erhoben und zugleich um vorläufigen Rechtsschutz ersucht.
Das Gericht urteilte dann, dass wegen der eingravierten Aufschrift des Steins “eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit” ausgehe. Aus diesem Grund sei die Anweisung durch die Polizei, den öffentlich sichtbaren Stein zu verhüllen und zeitnah komplett zu entfernen, rechtmäßig. Weiter heißt es, dass die Aufschrift auf dem Stein durch die Verwendung des Begriffs “Impfexperiment” eine “Assoziation zu Impfexperimenten der Nationalsozialisten wecke, insbesondere im KZ Buchenwald zur Fleckfieberinfektion.” Dadurch werde der Freistaat Sachsen mit dem NS-Staat gleichgesetzt. Darüber hinaus werde durch das Wort “Kretschmer-Regime” die sächsische Staatsregierung als eine “diktatorische Regierung und illegitime Herrschaft dargestellt”, so das Gericht. Daraufhin hatte die Kretschmerpolizei den Stein abgeklebt und versiegelt, wobei der Stein beschädigt wurde.
Nach diesem staatlich initiierten Machtkampf hat nun schlussendlich das Sächsische Oberverwaltungsgericht dem erbärmlichen Trauerspiel ein Ende gesetzt.
Die Initiatoren des Gedenksteins, die sächsische Kleinpartei Die freien Sachsen, haben der Kretschmer-Polizei eine Frist bis Dienstagabend gesetzt, den Stein unverzüglich freizugeben und die illegal angebrachten Siegel zu entfernen. “Erneut zeigt sich: Widerstand lohnt sich – politisch wie juristisch. Wir Sachsen lassen uns nichts mehr gefallen!”, so das Statement der Freien Sachsen. (SB)