“Verfassungsschutzpräsident” Thomas Haldenwang stellte vor zwei Wochen seinen “Bericht” für das Jahr 2022 vor und behauptete hierbei über die AfD, dass Teile der Partei „Hass und Hetze verbreite gegen alle Formen von Minderheiten.“ Die AfD reagiert nun dreifach: Dienstaufsichtsbeschwerde, Abmahnung und Forderung nach Maßnahmeneinstellung gegen den politischen Regierungsbüttel Haldenwang.
Wegen offenkundig rein politischer Motivation fordert die AfD vom Verfassungsschutz die Einstellung aller Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen und erhebt zudem Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bundesbeamten und BfV-Präsidenten Thomas Haldenwang.
Nach der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts 2022 am 20. Juni hatte Haldenwang, der laut Kritikern den Posten des BfV-Präsidenten von Merkel zugeschustert bekam, weil er glaubhaft versicherte, gegen die AfD loszuschlagen, unter anderem gesagt, dass Teile der AfD „Hass und Hetze verbreiten gegen alle Formen von Minderheiten“. Außerdem sagte er: „Wir sehen, dass in Teilen der AfD eben auch antisemitische Haltungen vertreten und verbreitet werden, und wir sehen, dass auch Teile der AfD sehr stark von Moskau beeinflusst sind und russische Narrative weiterverbreiten aktuell hier in Deutschland.“ Dies seien alles „Umstände, die auch die deutschen Wählerinnen und Wähler bei ihrer Entscheidung mit im Hinterkopf haben sollten.“
Der Bundesvorstand der AfD hat nun beschlossen, juristische Schritte gegen den politischen Beamten und seine Behörde einzuleiten. Dazu äußert sich Peter Böhringer, stellvertretender Sprecher im Bundesvorstand der AfD:
“Nach diversen grenzüberschreitenden und amtsfernen aber öffentlich-amtlich getätigten Äußerungen des Regierungsbeamten Haldenwang haben wir mit Schriftsätzen von heute, 3. Juli 2023, Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bundesinnenministerium gegen den BfV-Präsidenten erhoben”.
Zudem mahne die AfD diverse, sehr pressewirksam getätigte Äußerungen des Herrn Haldenwang im Rahmen und im Zusammenhang mit der Vorstellung des sogenannten „VS-Berichts 2022“ ab – darunter seine zwar „ehrlichen“ aber gerade deshalb hoch bedenklichen Aussagen: „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“ und „Ich glaube, das sind […] Umstände [zur AfD], die auch die deutschen […] Wähler bei ihrer Entscheidung […] im Hinterkopf haben sollten“.” Die AfD forderte hierzu die Einstellung, künftige Unterlassung und öffentliche Richtigstellung der Aussagen.
Drittens fordert die AfD das Haldenwang-Amt bei Klageandrohung auf, wegen der nun offen zutage liegenden rein politischen Motivation ALLE Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen der AfD als „Verdachtsfall“ einzustellen.
Böhringer erklärt ferner, dass die amtlich getätigten Äußerungen von Haldenwang swegen der nun ganz offenkundig und öffentlich gezeigten rein politischen Motivation des Amtes und seines Präsidenten als skandalös zu werten seien. “Das Verhalten ist rechtswidrig, da es dem staatlichen Neutralitätsgebot eindeutig widerspricht”, so der ehemalige Vorsitzender im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Ein VS-Präsident, der es explizit als seine Aufgabe ansehe, die Wahlergebnisse einer demokratisch gewählten Partei zu drücken und Wähler zu beeinflussen, verkenne völlig den Auftrag seines steuerfinanzierten Amtes und lasse jede Fassade der Objektivität fallen. Sogar regierungsnahe Medien warn nicht umhingekommen, dies so zu kommentieren.
Alle drei von der AfD am Montag geforderten Maßnahmen seien darum berechtigt und zwingend.
“Obwohl Innenministerin Faeser eigentlich selbst treibende Akteurin in diesem Skandal ist, ist sie nun gefordert, die seit Jahren mit riesigen Steuermitteln finanzierte Hexenjagd auf vermeintliche „Wortverbrecher“ der AfD zu beenden und das staatliche Neutralitätsgebot in ihrer offenkundig vollpolitisierten und nun gesichert nicht mehr neutralen Links-Behörde endlich wieder zu beachten”, so die Position der AfD, die aktuell im Umfragetrend immer neue Rekordwerte erreicht und vom mittlerweile 21 Prozent der Bevölkerung Zuspruch erhält.
(SB)