Ein Witz (Symbolbild: shutterstock.com/ Von Asier Romero)
Ein Witz (Symbolbild: shutterstock.com/ Von Asier Romero)

Richter-Bonus wegen des Namens? Afghane vergewaltigt 16-Jährige, begrapscht Frauen und darf frei herumlaufen

Ist Vergewaltigung nur noch ein Kavaliersdelikt oder gar nicht mehr strafbar, wenn Migranten, vor allen Dingen, wenn sie so einen Namen tragen, sie begehen? Mohammad M. hat fünf jungen Frauen belästigt und befummelt, eines seiner Opfer hat er vergewaltigt. Dennoch marschiert der 23-Jährige aus dem Gerichtssaal als freier Mann. Der Regensburger Richter befand: Der Vergewaltiger sei eigentlich “ein Musterbeispiel” für gelungene Integration. 

Mohammad M. kam 2015 auf Einladung von Angela Merkel nach Deutschland hereingeflüchtet. Hier ermöglichte ihm der deutsche Steuerzahler einen Hauptschulabschluss und eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker. M. arbeitete bei einem örtlichen Heizungsbauer und spielte bei einem Fußballverein, so die Bild zu seinem Wertegang, der offensichtlich nicht mehr als Bringschuld eines Migranten, sondern in Anbetracht einer krachend gescheiterten Migrationspolitik als besonders lobenswert herausgehoben werden muss.

Wenn der heute 23-Jährige jedoch gesoffen hatte, dann mussten seine Opfer die kulturelle Bereicherung auf grausamste erfahren: 2019 küsste und befummelte er ein Mädchen unter der Kleidung auf einer Parkbank in der Nähe des Regensburger Hauptbahnhofes. Erst als das Opfer sich wehrte, ließ Mohammad von ihr ab.  Er setzte sich dann zu einem anderen Mädchen, 16 Jahre alt, auch diese wies ihn mehrfach zurück. Sie vergewaltigte der damals 19-Jährige dann.

Im Herbst desselben Jahr es forderte Merkels Gast dann von einer Frau Oralverkehr an einer Bahnunterführung. Als sie ablehnte, wurde er aggressiv und die “Frau gab nach”, heißt es zu dem Horror lapidar, den die Frau mutmaßlich durchleben musste. Im Winter 2021 dann betatschte er eine Bekannte in seiner Wohnung, die gleiche Frau bedrängte und küsste er mehrmals. Anfang 2022 berührte er eine betrunkene Bekannte, die bei ihm schlief, mehrfach mit seinem Penis.

Warum der Vergewaltiger erst Jahre später angezeigt wurde: Eines seiner Opfer, dass über Jahre aufgrund der Erfahrungen therapiert werden musste, traute sich erst später, Mohammad M. anzuzeigen. Nachdem der Schutzsuchende im Januar 2023 von einem Heimat-Besuch in Afghanistan zurückkehrte, wurde er am Flughafen München festgenommen und saß seitdem in U-Haft.

Vor dem Jugendschöffengericht des Regensburger Amtsgerichtes gab der Afghane alles zu und marschierte als freier Mann aus dem Gerichtssaal. Die nur noch als Rechtsbeugung zu bezeichnende Begründung des Richters, die ein Schlag ins Gesicht der Opfer darstellt und für diese kaum zu ertragen sein dürfte: Weil Mohammad M. sechs Monate in U-Haft saß und eines seiner Opfer gesagt haben soll, dass M. nüchtern in Ordnung sei,  bekam der afghanische Frauenbegrapscher und Vergewaltiger mit einer Strafe von 22 Monaten auf Bewährung davon. Zudem muss er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und darf nicht mehr als 0,5 Promille Blutalkohol haben.

Mohammed M´s Anwalt erklärte zu dem Skandalurteil: „Das Urteil vom Jugendschöffengericht ist nicht ungewöhnlich, weil bei Heranwachsenden der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.“ Seinem Vergewaltigungsopfer schlug der Merkels Kriminaltitätsimport einen Täter-Opfer-Ausgleich von 2500 Euro vor. Sein Opfer hat die Zahlung zurückgewiesen und die Entschuldigung nicht angenommen.

Mohammed M´s Anwalt jubelt und stellt fest: „Der Richter sagte, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann“. Sein zweiter Anwalt befand : „Er ist im Prinzip voll integriert.“

(SB)

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