Razzia (Symbolbild: shutterstock.com/Von Damien Storan)
Razzia (Symbolbild: shutterstock.com/Von Damien Storan)

Hausdurchsuchungen als Demonstration von Macht und Einschüchterung

Razzien bei Andersdenkenden, oppositionellen Politikern und unbequemen Staatsbürgern: Längst sind es nicht mehr nur Prominente und „große Fische“, die ins Visier der Behörden geraten. „In politischen Angelegenheiten sind es oft ganz normale Steuerzahler, die bisher nie auffällig geworden sind“, sagt Dr. Dubravko Mandic, Freiburger Fachanwalt für Strafrecht. In der AUF1-Sprechstunde zum Thema Hausdurchsuchungen unter dem griffigen Titel „Was tun, wenn die Polizei vor der Türe steht?“ gab er eine aufschlussreiche Einschätzung der Situation zum Besten.

Heutzutage reicht es bereits, Aktivität im Internet zu zeigen“, so Mandic. Razzien seien in solchen Fällen zwar gar nicht nötig, würden aber trotzdem vorgenommen: „Das dient oft nur der Demonstration von Macht und der Einschüchterung.

Heikle Fragen

Muss ich überhaupt öffnen? Was dürfen Polizeibeamte, und was nicht? Kann und sollte ich meinen Anwalt anrufen? In der aktuellen, von Sabine Petzl moderierten AUF1-Sprechstunde werden etliche Zuseherfragen zu diesem Thema beantwortet. Neben Dr. Dubravko Mandic stehen darin auch der Wiener Jurist Dr. Michael Brunner sowie die ehemalige Polizistin Birgit Pühringer Rede und Antwort.

Grundsätzlich sei das Hausrecht verfassungs- und strafrechtlich geschützt. Allerdings könne auf richterliche Anordnung eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden. Es gäbe aber auch die Situation, dass Polizeibeamte eigenständig vorgehen. „Und zwar in Fällen, wo sogenannte Gefahr im Verzug ist“, erklärt Mandic.

Anwaltlicher Beistand oder nicht?

Einen Anwalt beiziehen darf man, allerdings passieren diese Amtshandlungen meist in den frühen Morgenstunden, da wird man ihn schwer erreichen“, sagt Dr. Brunner. Er verweist auf die Möglichkeit, eine Vertrauensperson beizuziehen. Damit würden auch „die Exekutivorgane davon abgehalten werden, offensichtlich gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen“. Wer das Gefühl habe, dass eine Hausdurchsuchung bevorstehen könnte, solle den Fall durchspielen und im Vorfeld mit seinem Anwalt durchsprechen, rät Mandic; dies auch, um zu klären, was die Beamten im Ernstfall tun oder nicht tun dürfen. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen „Haus- und Personendurchsuchung.“

Besonders wichtig sei, sich nicht provozieren zu lassen und auch keine unbedachten Äußerungen zu tätigen. „Vor allem sollte man den Durchsuchungsbefehl genau durchlesen“, rät Dr. Brunner. „Und alles, was bei der Amtshandlung geschieht, dokumentieren lassen und nicht gleich voreilig unterschreiben.“ (red.)

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