Gewaltenteilung ist gegessen: Regierung und Verfassungsgericht tafeln wieder gemeinsam

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Auch mit Scholz “on speaking terms”: Verfassungsgerichtspräsident und Merkel-Günstling Stephan Harbarth (R.)

In welchem Ausmaß demokratische und rechtsstaatliche Gepflogenheiten im „besten Deutschland aller Zeiten“ mittlerweile völlig instinkt- und bedenkenlos missachtet werden, zeigt das neuerliche Treffen einer Bundesregierung mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe, das gestern Abend stattfand. Vordergründig ging es hier um das Thema „Krise als Motor der Staatsmodernisierung“ – ein mutmaßliches Alibiprogramm (denn wenn diese Eröffnungsthese zuträfe, dann müsste Deutschland den mit Abstand stärksten Motor aller Wirtschaftsnationen unter der Haube haben). Tatsächlich dürfte mit “Staatsmodernisierung” der real zu beobachtende, stetig fortschreitende Ausbau der staatlichen Übergriffigkeiten bei gleichzeitiger Aushöhlung individueller Abwehr- und Freiheitsrechte zu verstehen sein, wie er vor allem seit Corona vorangetrieben wird.

Die Staatsanstrengungen zur Umerziehung des Volkes und zur Niederhaltung des wachsenden Widerstands werden von der Ampelregierung in allen Bereichen verschärft – Einschränkung der Meinungsfreiheit und geistigen Selbstbestimmung (Gendern, Sprachtabus…), Verminderung der Mobilität, Einflussnahme auf die Art zu heizen und zu wohnen, Inkaufnahme sozialer Ungleichheiten und Preisgabe der öffentlichen Sicherheit durch Massenmigration, künftige Klima- oder Hitzenotstände und vieles mehr.

“Zwangloser Austausch” oder gemeinsame Weichenstellungen?

Nur mehr mit repressiven und autoritären Maßnahmen – wie etwa der anhaltenden Zweckentfremdung des Inlandsgeheimdienstes zur Bekämpfung der Opposition – kann diese Politik gegen die Bürger weiter durchgesetzt werden, und genau das geht eben nicht aufgrund der lästigerweise von den Vätern des Grundgesetzes vorgesehenen Instanz des Bundesverfassungsgerichtes. Als dieses in der alten Bundesrepublik noch von juristischen Autoritäten besetzt war und nicht unter der Führung von fachlich drittklassigen, opportunistischen Parteikadern stand, wäre nichts von dem, was sich dieser Staat in zumindest den letzten vier Jahren angemaßt hat, möglich gewesen; heute sieht das anders aus: Das BVerfG hat fast alles abgesegnet, was die Exekutive von ihm verlangte, und wird dies, zumal unter dem von Angela Merkel ins Höchstgericht bugsierten Präsidenten Stephan Harbarth, aller Voraussicht nach auch weiterhin tun.

Dennoch geht es nicht ganz ohne entsprechende Kontaktpflege – weshalb die sogenannten “Arbeitstreffen“, im Stil launiger Soirees entweder im Kanzleramt oder am Sitz des Karlsruher Höchstgerichts abgehalten, willkommene Gelegenheiten eines zwanglosen Austauschs sind zwischen denen, die am Regierungsdrücker sind und jenen, die sie eigentlich kontrollieren sollten. Dass dabei nicht einmal mehr der Anschein der Trennung und Unabhängigkeit gewahrt bleibt, juckt in der längst zur Karikatur einer Demokratie verkommenen Parteienstaat auch keinen mehr; von den auf Linie gezogenen Leit- und Zwangsgebührenmedien droht ihnen ohnehin kein Ungemach.

Treffen erneut vor anstehender schicksalsschwerer Entscheidung

Neben der grundsätzlichen Kritikwürdigkeit solcher Treffen fand auch das gestrige abermals kurz vor einer schicksalsschweren Entscheidung an, die das Gericht am 15. November verkünden will: Es geht dabei um  die Klage der Unionsfraktion gegen den Nachtragshaushalt von 2021. Dabei hatte die Ampel-Regierung eine 60 Milliarden Euro schwere Kreditermächtigung aus der Corona-Zeit im ominösen Klima- und Transformationsfonds von Robert Habeck untergebracht. Die Union betrachtet dies als Zweckentfremdung und einen Verstoß gegen die Schuldenbremse des Grundgesetztes. Schon 2021 hatte das Zusammentreffen von Harbath und sämtlichen seiner Richterkollegen bei seiner Förderin und Gönnerin Merkel, hinter verschlossenen Türen im Kanzleramt, in unguter zeitlicher Nähe vor den Gerichtsentscheidungen von Corona-Klagen gegen die Bundesregierung gestanden – was prompt Befangenheitsvorwürfe gegen die Richter nach sich zog. Harbaths unverhohlenere Kungelei ging sogar soweit, dass dieser ein viertelstündiges Vier-Augen-Gespräch mit Merkel führte. Wenig überraschend, wurden die Corona-Beschlüsse dann später nachträglich juristisch abgesegnet.

Gelernt hat man aus alledem offenbar nichts – weder in Karlsruhe noch in Berlin: Dass sich eine Regierung wenige Tage vor einem wichtigen Urteil mit dem Gericht trifft, das über die Klage der Opposition zu befinden hat, legt zumindest den Verdacht nahe, dass hinter verschlossenen Türen auch darüber gesprochen wird und die Weichen gestellt werden. Das BVerfG begibt sich damit mehr und mehr seines einst hervorragenden Rufes in der Öffentlichkeit.  Die in Deutschland durch die Allmacht des Parteienstaates, der Auswahl der Verfassungsrichter durch die Parteien und die politisch weisungsgebundene Justiz ohnehin kaum mehr existierenden Gewaltenteilung wird durch derlei enge Tuchfühlung  zwischen Regierungen und den Richtern, die über die Verfassungsmäßigkeit von deren Entscheidungen zu befinden haben, immer weiter aufgeweicht. Was bleibt, ist abermals der Eindruck einer Bananenrepublik, in der höchste Amtsträger im Geheimen Entscheidungen von größter Tragweite für die Bevölkerung treffen, ohne dass diese irgendetwas davon mitbekommen soll. ´

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