Angst war der Hebel, um die Bevölkerung über den gesamten Planeten willfährig unterzuordnen: Angst vor dem eigenen Tod, des eigenen Siechtums, Angst vor ausgeschlossen sein, wenn man dem solidarischen Ruf für die Rettung der Alten und Kranken nicht nachkommt und der Verharmlosung der Folgen dieser Unterordnung. Es sind doch nur zwei Wochen … es ist doch nur eine Maske … es ist doch nur ein kleiner Pieks.
Diese Methode, die zur Akzeptanz der Impfpflicht in verschiedenen Berufsgruppen in Deutschland geführt hat, ist hierzulande strafbewehrt, behaupten die Juristen der irischen Stiftung in Gründung ZAAVV, die sich der Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit im Kontext der Corona-Maßnahmen widmet. Mit der Impfpflicht erkennen sie einen zielgerichteten, mittelbaren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, denn: „Der Staat darf kein einziges Leben gefährden, um ein anderes Leben zu retten.“
Deshalb reicht das ZAAVV mit verbündeten Organisationen am 75. internationalen Tag der Menschenrechte, nämlich dem 10. Dezember 2023 bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeigen gegen 600 Verantwortliche aus Politik und Justiz ein, die 2021 für die einrichtungsbezogene Impfpflicht stimmten und sich damit mutmaßlich eines Verbrechens gegen die Menschheit gem. § 7 des Völkerstrafgesetzbuchs schuldig gemacht haben. Parallel findet am 10. Dezember in Karlsruhe ab 11 Uhr auch eine Großdemonstration auf dem Platz der Menschenrechte statt.