Zuvor ansehnliche Hausfassaden werden optisch ramponiert durch vertikale Solarpaneele (Symbolbild:Imago)

Balkonkraftwerke: Nach grüner Landschaftsverschandelung werden jetzt die Hausfassaden versaut

Im Rahmen ihrer längst gescheiterten “Energiewende” will die Ampel-Regierung auch die Installation privater Solaranlagen, sogenannter „Balkonkraftwerke“ fördern. 1,5 Millionen davon wurden bereits eingebaut, die Branche rechnet bis 2030 sogar mit 12 Millionen. Viele Bürger erhoffen sich davon zumindest eine kleine Reduzierung der durch die gleiche Regierung verursachten explodierenden Stromkosten. Das gilt auch und gerade für Mieter. Aufgrund der ebenfalls von der Ampel verursachten Haushaltskrise, sind Förderprogramme im Rahmen des Solarpakets I ins neue Jahr verschoben worden.

Zudem stellen sich viele Vermieter und Wohnbauunternehmen gegen die Verunstaltung ihrer Häuserfassaden, zumal sie auch noch befürchten müssen, bei Schäden an den Geräten haften zu müssen. Die Mittel aus einem Förderprogramm der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern wurde bis Ende November 2023 nur zu 1,4 Prozent von Mietern abgerufen.

Bislang nur 19,7 Prozent der installierten Photovoltaik beansprucht

In Darmstadt wurden lediglich 19,7 Prozent der 1367 installierten Balkon-Photovoltaik (PV)-Anlagen von Mietern in Anspruch genommen. In Berlin musste das Förderprogramm SolarPlus sogar auf Wohneigentümer ausgeweitet werden, weil es von zu wenigen Mietern genutzt wurde. „Private Vermieter und Wohnbaugesellschaften haben Angst vor der Haftung.

Wenn doch mal etwas passiert – sei es elektrisch oder mechanisch –, werden sie eventuell zur Rechenschaft gezogen, und das wollen sie tunlichst nicht“, erklärte Christian Ofenheusle, Betreiber der Plattform von machdeinenstrom.de gegenüber „Welt“. Dies gelte auch für große Eigentümerverbände wie Haus & Grund oder der Verband Die Gebäudewirtschaft (GDW). Mieter, die an einer Solaranlage interessiert seien, bekämen vorformulierte Rechtsgutachten zugeschickt, in denen es heiße, dass die Mieter die Kosten für den Einbau durch einen registrierten Fachinstallateur zu tragen hätten. Aus Unsicherheit würden viele dann auf eine Installation verzichten.

Kaum mehr Planungssicherheit wegen staatlicher Klimaschikanen

Die Vorbehalte der Vermieter sind zumindest nicht unberechtigt. Das Außenbild der Hausfassaden wird durch die Balkonkraftwerke verschandelt und deren Nutzen ist minimal, wenn die Sonne nicht scheint, sogar bei null. Sich hierfür in Unkosten zu stürzen und später vielleicht die Reparatur oder Entfernung der Geräte auch noch übernehmen zu müssen, schreckt verständlicherweise viele Vermieter ab, die aufgrund der permanenten staatlichen Klimaschikanen ohnehin kaum noch Planungssicherheit haben.

Allerdings wird der Staat auch hier die Umsetzung erzwingen. Bei einer im nächsten Jahr anstehenden Mietrechtsänderung wird die Beweislast umgekehrt. Nicht mehr die Mieter müssen dann ihren Wunsch nach dem Einbau einer Solaranlage begründen, sondern die Vermieter müssen den Nachweis antreten, dass es triftige Gründe für die Verweigerung gibt. Damit steht ihnen dann eine neuerliche Flut zermürbender und kostspieliger bürokratischer Auseinandersetzungen bevor. (TPL)

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