Julian Reichelt (Foto:Imago/Schüler)
Julian Reichelt (Foto:Imago/Schüler)

Ex-„Bild“-Chef Reichelt reicht Verfassungsbeschwerde ein

Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt hat vor wenigen Tagen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin eingereicht. Er sieht sein „Grundrecht auf Meinungsfreiheit“ verletzt. Reichelt hatte behauptet, das die SPD-Entwicklungshilfeministerin Schulze „Entwicklungshilfe an die Taliban“ leiste. Daraufhin hatte die SPD-Funktionärin Reichelt verklagt und gewonnen.

Vor dem Berliner Kammergericht hatte Miss Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze einen Sieg gegen den Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt eingefahren. Nach einem Beschluss des Gerichts, das Mitte November erging, soll Reichelt es unterlassen, öffentlich zu behaupten, dass Regierungsgelder an die Taliban geflossen seien. Der Post Reichelts auf der Plattform „X“ sei „geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen“ (Az.: 10 W 184/23). Das Landgericht Berlin hatte einen entsprechenden Antrag des Ministeriums noch abgewiesen und stufte Reichelts Satz als Meinungsäußerung ein, die als eine „nicht dem Beweis zugängliche und überspitzte Kritik zu verstehen“ sei (Az.: 27 0 410/23). Nachdem Schulze aber mit dem Geld der Steuerzahler klagen kann, bis die Hölle zufriert, zog sie vor das Kammergericht Berlin und errang dort den juristischen Sieg über Reichelt.

Reichelt hatte Ende August bei seinem „X“-Account mit Bezug auf einen Artikel seinse Portals „Nius“ hingewiesen, wonach Deutschland wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan zahle. Dazu hieß es: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus.“

Der Beschluss des Kammergericht erging in einem Eilverfahren. Reichelt hat sich nun laut Meedia gegen die gerichtliche Verfügung gewehrt und vor wenigen Tagen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil eingelegt. Vier Seiten ist die Begründung der Beschwerde lang, das Reichelt über seinen Rechtsbeistand am 12. Dezember beim Bundesverfassungsgericht eingereicht habe, teilt der Mediendienst hinter der Bezahlschranke mit. Er sieht sein „Grundrecht auf Meinungsfreiheit“ verletzt.

Da ist er beileibe nicht der einzige in diesem besten Deutschland, das wir je hatten.

(SB)

 

 

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