Atomkraft (Bild: shutterstock.com/vlastas)

Verfassungswidriges AKW-Aus: Jura-Professor zieht gegen Ampel vor Gericht

Jura-Professor Michael Kotulla zieht wegen des AKW-Aus gegen die Vernichtungspolitik der Ampelregierung mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht. Nach Auffassung der Beschwerdeführer „verstößt die Bundesregierung gegen ihre Pflicht zum Klimaschutz und zum Schutz der Freiheit künftiger Generationen“.

Prof. Michael Kotulla tritt als Prozessbevollmächtigter seiner Tochter Katharina Kotulla auf. Beschwerdeführer sind des Weiteren Kevin Thomas Gniosdorz,  Tim Gerrit Knopff  und Rafael Sarlak. Die benannten Beschwerdeführer sind allesamt Mitglieder der CDU-Nachwuchsorganisation „Junge Union“. Die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zielt im Kern auf die Entscheidung der Ampel-Regierung, die Kernkraftwerke vom Versorgungsnetz genommen zu haben und zukünftig auf die Atomkraft zu verzichten, ab. Im geänderten Atomgesetz mit dem Ausstieg aus der Kernkraft zum 15. April 2023 wurde zudem der beschleunigte Ausbau von LNG-Terminals sowie gegen das Energiewirtschaftsgesetz zur Versorgungssicherheit von den links-roten Traumtänzern. Wie irrsinnig und ideologiegetrieben diese Entscheidung war, zeigt,  dass allein die Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke im April 2023 schätzungsweise einen Mehrausstoß an CO2 in Höhe von 15 Millionen Tonnen verursacht hat. Das sind mehr als sechs Prozent der deutschen Emissionen im Energiesektor. Dabei wären aber nach links-grüner Ideologie gerade im Energiesektor die größten Einsparungen erforderlich, weil er mit 37 Prozent den größten Anteil an den deutschen CO2-Emissionen ausmacht.

In ihrer Argumentation in ihrer Beschwerdeführung stützen sie sich auf den „Klimabeschluss“ des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. In diesem Urteil hatte das oberste Gericht argumentiert, die Bundesregierung müsse schon heute CO2-Mengen zuteilen, um in Zukunft besonders drastische Freiheitseinschränkungen zu vermeiden und die künftige Freiheit durch die heutige Klimapolitik nicht unverhältnismäßig zu belasten.

Das Ziel der Klimaneutralität sei im gesetzgeberischen Prozess bei der Beendigung der Nutzung der Atomkraft nicht hinreichend berücksichtigt worden, so die Beschwerdeführer laut der Bild weiter. “Der Kanzler muss endlich ehrlich Rechenschaft vor den Bürgern ablegen: Wie will er künftig die Versorgung unseres Wirtschaftsstandortes mit grundlastfähiger und sauberer Energie sicherstellen? Davon hängt unser Wohlstand ab. Wer Klimaschutz ernst meint, darf auf keine emissionsarme Möglichkeit der Energieerzeugung verzichten”, so die Tochter des Prozeßbevollmächtigten und JU-Mitglied, Katharina Kotulla.

Das Verfassungsgericht könnte im Erfolgsfall der Beschwerde die Änderung des Atomgesetzes der Ampel für nichtig erklären, die zum AKW-Aus geführt hatte.

(SB)

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