Elon Musk (Bild: shutterstock.com/Frederic Legrand - COMEO)

Justizministerium verliert vor Gericht: Deutsche Bußgeldverfahren gegen Plattform X sind geplatzt

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Ach wie blöd aber auch: Die deutsche Aufsichtsbehörde muss ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung deutscher Gesetze gegen die verhasste Plattform X  von Elon Musk  einstellen.

Das Bundesamt für Justiz hatte im April ein Bußgeld-Verfahren gegen die „Twitter International Unlimited Company“ eingeleitet. Dabei ging es vor allem um den Vorwurf, dass der Online-Dienst „X“ angeblich rechtswidrige Inhalte – Inhalte also, die nach dem, vom SPD-Politiker Maas initiierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) als “rechtswidrig” gewertet werden – trotz Beschwerden nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen gelöscht oder gesperrt wurden.

Im April ging Bundesjustizminister Marco Buschmann damit hausieren, dass sein Ministerium sich die Twitter International Unlimited Company “vorknöpfen” werde. Buschmann selbst hatte die Einleitung eines Bußgeldverfahrens öffentlich gemacht, weil angeblich “hinreichend Anhaltspunkte dafür vor[liegen], dass Twitter gegen die gesetzliche Pflicht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verstoßen hat”. Zwei ganz emsige “private Nutzer” hatten zuvor über Monate hinweg hunderte, solche “rechtswidrigen Fälle ” dokumentiert.

Wie das Portal t-online nun unter Berufung auf eine Sprecherin des Justizministeriums mitteilt, wurden die Verfahren nun eingestellt. Die Aufsichtsbehörde hat insgesamt drei laufende Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen angestrebt. Und diese waren nach EU-Recht rechtswidrig. Denn: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Verfahren nach dem linken Machwerk, dem benannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht mit dem Europarecht vereinbar.

Nach dem Gesetz darf aber nicht nur X nicht verfolgt werden. Dies gilt ebenso für Google oder der Facebook-Konzern Meta. Meta war das erste Unternehmen, das 2021 ein verhängtes Bußgeld devot gezahlt hatte. Zuckerbergs Internetriese überwies zwei Bußgelder und warf dem gierigen deutschen Staat insgesamt fünf Millionen Euro in den Rachen. Das ist fast die komplette Summe, die das Bundesamt an Bußgeldern kassiert hat. Auf den zweistelliger Millionenbetrag von X wird die links-grüne Ampel nun wohl verzichten müssen.

Ursächlich für die Buschmann-Klatsche war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das im Rechtsstreit zwischen Google Ireland Limited, Meta Platforms Ireland Limited und TikTok Technology Limited und der Kommunikationsbehörde Austria – diese Behörde ist das österreichische Gegenstück zum deutschen Bundesamt für Justiz und schränkt in Österreich die Meinungsfreiheit nach Leibeskräften ein – ergangen war. Dieses schlägt nun auch nach Deutschland durch. “Damit können die Vorschriften des NetzDG nicht mehr gegenüber Anbietern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsland durchgesetzt werden”, heißt es in einem Schreiben aus der Behörde.

Die Jagd auf den Messengerdienst Telegram kann indes verbissen weitergeführt werden. Wie eine Sprecherin t-online mitteilt, erstreckt sich das Urteil nicht auf Unternehmen, die gar keinen Sitz in der EU haben. Wie t-online berichtet, hatte das Bundesamt im Oktober 2022 zwei Bescheide mit einer Gesamthöhe von 5,1 Millionen Euro wegen Verstößen erlassen. Telegram habe kein geeignetes Beschwerdeverfahren für rechtswidrige Inhalte angeboten (4,25 Millionen Euro Geldbuße) und keinen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten benannt (875.000 Euro). Nach Einsprüchen von Telegram muss das Amtsgericht Bonn noch darüber entscheiden.

Dem t-online-Artikel ist die Abneigung auf Elon Musk regelrecht anzumerken, wenn dort festgestellt wird, dass Nutzer “hoffen” sollten, dass alle alten Entscheidungen der Netzwerke nun rückgängig gemacht werden. Musk habe zwar viele gesperrte Accounts wieder zugelassen. Inzwischen schaue aber die EU-Kommission sehr genau hin, so die Staatstrompete mit dem Hinweis, dass X schon zu spüren bekommen habe, “dass die EU nicht mit sich spaßen lässt. Am 18. Dezember hat der zuständige Kommissar Thierry Breton die Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens verkündet. Breton hat sich bereits mehrfach als bissiger Gegenspieler von Elon Musk präsentiert”, so das Portal.

(SB)

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