Urteil (Bild: shutterstock.com/Gorodenkoff)

Deutsche Polit-Justiz: Drei Monate Haft für Twitter-Nutzer, weil er Flüchtlinge „Schmarotzer“ genannt hat

Im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg wird ein nicht weiter bekannter Twitter-Nutzer ohne Reichweite zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er Flüchtlinge „Schmarotzer“ nannte. Es reicht. Es ist genug mit diesem Wahnsinn und dieser unerträglichen Willkür.

„Flüchtlinge und Vertriebene sind wohl eher Schmarotzer“. Diese Feststellung traf Mitte November 2022 ein 50-jähriger Mann aus dem baden-württembergischen Heinstetten auf dem Nachrichtendienst Twitter. Die emsige Staatsanwaltschaft im grün-schwarz regierten Ländle, offensichtlich nicht ausgelastet, nahm wegen dieser Meinungsäußerung daraufhin Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf. Denn der Beschuldigte habe den öffentlichen Frieden gestört, Personen in ihrer Menschenwürde verletzt und sie verächtlich gemacht.

Während Faeser-Gäste auf Bewährung durch das beste Deutschland, das wir je hatten, tollen können, obwohl sie in der Gruppe ein 15-jähriges Mädchen gemeinschaftlich vergewaltigt haben, zeigte das Amtsgericht Albstadt, was rechtlich möglich ist und sprach den Mann der Volksverhetzung schuldig. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte das Gericht eine dreimonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss der nach Eigenangabe aktuell arbeitslose Mann 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung spenden.

Ein Blick in die Wortkunde zeigt, was das Wort “Schmarotzer” tatsächlich bedeutet: Der Ursprung des Wortes ist das frühneuhochdeutsche Verb smorotzen, was  „betteln” oder aber auch “von anderen leben“ bedeutet. Warum dies auf die Aberhunderttausende “Flüchtlinge”, die über Tausende von Kilometern und etliche sicher Ländergrenzen hinweg in Deutschland “bei fremden Menschen um eine Gabe bitten”- denn nichts anderes bedeutet “betteln”, hier rundumversorgt werden und von deren Geld vollumfänglich leben – also im Sinne des Wortes “schmarotzen”, nicht zutreffen soll, erklärte das Albstädter Amtsgericht nicht.

Vielmehr wurde dem 50-jährigen “Schwerverbrecher”, der anfänglich auf unschuldig plädierte und vorbrachte, ihm sein nicht bewusst gewesen, dass jeder den Post einsehen könne und zudem dieser doch von der Meinungsfreiheit oder Satire gedeckt sei, von der Staatsanwaltschaft klargemacht: „Sie haben also geglaubt, das sei ok? Das wird Ihnen nichts nützen“. Die Strafe könne nur höher werden, da drei Monate Haft die Mindeststrafe für Volksverhetzung wären. Der Angeklagte meinte, wie das Portal Apollo News berichtete, daraufhin: „Dann nehme ich den Einspruch zurück.“

Das Magazin bewertet das ganze miese Schauspiel als “sehr dubios”: Denn eine solche Mindeststrafe beziehe sich nur auf einen Teil des Volksverhetzungsparagraphen, in dem es darum geht, den „öffentlichen Frieden zu stören“. Andere Formen der Volksverhetzung könnten auch mit Geldstrafen geahndet werden. Inwiefern der Tweet einer nicht prominenten Person gegen „Schmarotzer“ den öffentlichen Frieden gefährden soll, sei schleierhaft. Doch der Angeklagte zog aufgrund dieser Äußerung seinen Einspruch zurück, offenbar aus der Angst heraus, eine noch schwerere Strafe zu erhalten. Diese Sorge erscheint, so das Magazin allerdings völlig unangebracht.

Und nun gucken Sie mal, was Vergewaltiger so an Haftstrafen absitzen müssen.

(SB)

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