Björn Höcke (Bild: IMAGO / Karina Hessland)

Wahnsinn: Björn Höcke sollen die Grundrechte entzogen werden

Wenn es nach der Meinung von fast 660.000 Unterzeichnenden einer Petition geht, sollen Björn Höcke die Grundrechte entzogen werden. Im Zentrum der Idee dieser gefährlichen Antidemokraten steht seine Kandidatur bei den Landtagswahlen in Thüringen und sein zu erwartender fulminanter Sieg. 

Vor einigen Jahren hätte sich keiner vorstellen können, was aus diesem Land werden könnte: Ein kaputtes, heruntergewirtschaftetes, islamisiertes Wrack. Der Verfall zeigt sich jedoch nicht nur im Niedergang von Wirtschaft und Wissenschaft, sondern auch, dass sich die hässlichen Fratzen von Antidemokraten erheben.

So fordert eine Petition, dem Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke die Grundrechte zu entziehen. 660.000 Antidem0kraten haben sich bereits gefunden und dieses Pamphlet unterzeichnet (Stand: 14. Januar, 11.50 Uhr). „Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, dass die Bundes­regierung beim Bundes­verfassungs­gericht einen Antrag auf Grundrechts­verwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz stellt”, heißt es im Aufruf.

Initiator des totalitären Ansinnens ist ein gewisser Physiker Indra Ghosh, der vor zwei Monaten auf der ultralinken Petitions­plattform des Kampagnen­netzwerks Campact seinen Müll veröffentlichte. Die Petition richtet sich an die Fraktions­spitzen aller Bundestags­parteien.

Der antidemokratische Haufen beruft sich auf die im Grundrecht vorgesehene Möglichkeit, “Extremisten” die Grundrechte zu entziehen. Voraussetzung ist laut Artikel 18, dass die Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ werden. Über die Grundrechts­verwirkung kann ausschließlich das Bundes­verfassungs­gericht entscheiden. Die Grund­rechts­verwirkung ist neben dem Parteiverbot ein Instrument der „wehrhaften Demokratie“ und wird nun von Gestalten wie Ghosh uns seinen Gesinnungsgenossen dazu missbraucht, die immer stärker werdende politische Konkurrenz zu bekämpfen.

Bisher gab es in Deutschland vier Anträge auf Entziehung der Grundrechte. Betroffen waren ausschließlich Rechts­extremisten: Otto-Ernst Remer (Vizevorsitzender der verbotenen Sozialistischen Reichspartei), Gerhard Frey (Verleger der National­zeitung) sowie die Neonazis Thomas Dienel und Heinz Reisz. Alle vier Anträge wurden vom Bundes­verfassungs­gericht abgelehnt. Die letzte Ablehnung im Falle von Dienel und Reisz erfolgte 1996 sogar ohne Begründung. Die bisherigen Anträge wurden erst nach einer Dauer von vier bis acht Jahren entschieden.

Es ist fest davon auszugehen, dass es den Petenten auch darum nicht wirklich geht. Diese Gestalten bedienen sich einer Anleitung Joseph Goebbels: „ „So viel Dreck werfen, wie nur geht. Irgendwas bleibt haften”.

(SB)

 

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