Ein 18-jähriger Schüler, vertreten durch die bekannte Rechtsanwältin Beate Bahner, hat vor dem Verwaltungsgericht Gießen erfolgreich wegen einer rechtswidrigen Quarantänemaßnahme während des Corona-Terrors gegen den Wetteraukreis geklagt. Die Anwältin machte geltend, dass im Vorgehen ein schwerer Eingriff in das Grundrecht vorlag. Das Gericht gab ihr recht.
Der Klage eines 18-Jährigen gegen den Wetteraukreis war vor der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts erfolgreich. Der ehemalige Schüler der Adolf-Reichwein-Schule empfand die Quarantäneanordnungen als ungerechtfertigte Maßnahme. Der Vater des Schülers klagte für den damals 15-Jährigen bereits im März 2021. Der nun volljährige junge Mann trat nun selbst als Kläger auf.
Die Kammer entschied nun zu seinen Gunsten: Die vom Wetteraukreis im Frühjahr 2021 angeordnete häusliche Quarantäne des Klägers war rechtswidrig. Der beklagte, institutionalisierte Corona-Wahnsinn betraf neben ihm auch noch sieben weitere Schüler.
Die komplett überzogene und nun als rechtswidrig erkannte Maßnahme wurde damals vom Gesundheitsamt des Wetteraukreises angeordnet. Der Grund: Eine Mitschülerin wurde nach einem Antigen-Schnelltest und PCR-Test positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet. Das Amt ging davon aus, dass der Kläger und die sieben anderen Schüler Kontaktpersonen der sogenannten „Kategorie 1“ waren, also laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) Personen mit einem „erhöhten Infektionsrisiko“.
Die bekannte Rechtsanwältin des Klägers, Beate Bahner – sie schrieb unter anderem den Spiegel-Bestseller „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ – sieht in dem Vorgehen des Kreises einen schwerwiegenden Eingriff ins Grundrecht. Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, gab zu bedenken: „Corona hat sich auch nachweislich als keine Killerseuche herausgestellt“.
Während der Verhandlung argumentierte Bahner, dass ein PCR-Test zudem nicht geeignet sei, eine akute Infektion nachzuweisen und wies auf die – nur als durchgeknallt zu bezeichnenden – Corona-Hysteriemaßnahmen hin, die bei dem ehemaligen Friedberger Schüler im Klassenzimmer zelebriert wurden. Von durchgängig geöffneten Fenstern während der Unterrichtszeit – der Kläger erinnert sich: „Wir haben teilweise gefroren. Nur in den Pausen wurde die Fenster geschlossen“ – über die großen Abstände zwischen den Schülern, regelmäßigem Desinfizieren der Tische und dem Verbot, Unterrichtsmaterialien auszutauschen. Zudem habe der Kläger stets eine FFP1-Maske getragen, von der er – laut eigener Aussage – ob des langen Tragens Kopfschmerzen bekommen habe.
Die Kammer betonte bei ihrer Entscheidung, dass der damalige Schüler wegen der omnipräsenten Schutzmaßnahmen im Unterricht nicht „unter die zum damaligen Zeitpunkt vom RKI aufgestellten Kriterien für eine Kontaktperson der Kategorie 1“ fällt. Die Anordnung einer häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt des Wetteraukreises sei deshalb rechtswidrig gewesen.
Auf die Frage der Frankfurter Neuen Presse, warum er gegen den Wetteraukreis geklagt hat, antwortete er, dass er „vielleicht Schadenersatz“ vom Wetteraukreis haben möchte. Es sei Unrecht, eingesperrt zu sein, obwohl man nichts hatte oder getan hat. „Wir haben uns in der Schule an alles gehalten, was möglich war. Meine kranke Mitschülerin war am anderen Ende des Raumes, trotzdem wurde ich nach Hause geschickt und durfte das Haus nicht verlassen. Meine Welt hat sich ab da grau angefühlt“.
Der ehemalige Schüler möchte erreichen, dass sich solche Maßnahmen nicht wiederholen und sich Menschen ermutigt fühlen, dagegen vorzugehen.
(SB)