Leihmutter (Symbolbild: shutterstock.com/Red Umbrella and Donkey)

Schwuler FDPler genehmigt sich ein Baby via Leihmutterschaft

Christian Toth, FDP-Stadtrat im bayerischen Königsbrunn und sein Mann haben sich einen Traum erfüllt. Während andere Geld dafür ausgeben und sich eine schönes Auto anschaffen oder eine tolle Reise machen, hat sich das schwule Paar deutsches Gesetz gebrochen und sich ein Kind via Leihmutterschaft genehmigt. Dafür lässt sich der Kindseinkäufer von den Mainstreammedien feiern. Andere reden von “Menschenhandel”, was natürlich Quatsch ist.

“Rückkehr mit dem Kind nach Hause direkt nach der Geburt, ohne die Botschaft zu besuchen. Unbegrenzte Anzahl von Programmen zum Sonderpreis. All-Inclusive- Programm”. So lautet die Werbeanzeige des Leihmütter-Vermittlers success-leihmutterschaft.de im Internet. Während es in Deutschland im Tierschutz geregelt ist, dass Hundewelpen unter acht Wochen nicht von der Mutter getrennt werden dürfen – einige Tierschützer raten sogar zu zehn bis 16 Wochen –  gilt das für Babys, die durch eine Frau, die dafür bezahlt wurde, es auszutragen, offensichtlich nicht.

Wie egal es ist, ein frischgeborenes Kind seiner Mutter zu entreißen, das zeigt aktuell der FDP-Politiker, Christian Toth, Stadtrat in der bayerischen Kleinstadt Königsbrunn, mehr als deutlich. Das Geschichtlein der beiden Schwulen erzählt die Augsburger Allgemeine (AZ) hinter der Bezahlschranke in gewohnt unkritischer Art und Weise, geht es doch um das linke Vorhaben, auch in Deutschland Leihmutterschaft zu legalisieren. Die Ampelregierung hat deshalb eine Kommission eingesetzt, die nicht nur die Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft überprüfen soll, sondern auch die bisher in Deutschland verbotene Eizellenspende. Und wenn man schon mal dabei ist, bereitet man auch gleich die künftige Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs vor. Bislang ist sowohl die kommerzielle als auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft – wie auch die Eizellenspende –hierzulande noch verboten ist. Das  ist im Embryonenschutzgesetz geregelt. Auch die Leihmutterschaftsvermittlung steht nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz unter Strafe.

“Steinig” sei er gewesen, der Weg für das Paar zum eigenen Baby, der in der AZ als “das größte Abenteuer” des 37-jährigen FDPler beschrieben wird. Denn: Er und sein Ehemann Andreas haben das ersehnte Kind in den USA- wo Leihmutterschaft weitestgehend legalisiert ist – erworben und nach Deutschland verbracht. “Wir sind mit zwei Koffern angereist und mit sechs zurückgekommen”, erzählt Toth im Plauderton.

Während linke Staatstrompeten wie die AZ das schwule Paar für ihren erfolgreichen Menschenhandel feiern, sieht man das in den sozialen Medien weniger als Grund zur Freude. ” Man muss sich das mal vorstellen: Einen Hundewelpen unter acht Wochen von der Mutter zu trennen, gilt als Frevel, ein menschliches Baby dagegen entreißt man sofort der Mutter, und übergibt es zwei Männern und ab zurück nach Deutschland, wo dieses Verbrechen an allem, was heilig ist, (noch) illegal ist”, so ein Kommentar.

 

(SB)

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