An der Riesaer Oberschule „Am Sportzentrum“ sollen Schüler eine Sechs bekommen, weil sie sich dazu entschlossen haben ausgesprochen, bei einer Musikaufgabe für die Nationalhymne zu singen. Hintergrund ist eine Anfrage der AfD-Stadtverordneten Ute Heine.
Mit einer Anfrage im Riesaer Stadtrat hat die AfD einen Skandal um die deutsche Nationalhyme an der Riesaer Oberschule „Am Sportzentrum“ in Sachsen öffentlich gemacht. Die AfD-Stadtverordnete Ute Heine wollte von der dortigen Stadtverwaltung wissen, ob es an der Oberschule „Am Sportzentrum“ verboten sei, die Nationalhymne zu singen.
Der Hintergrund: Schüler der achten Klasse hatten die Note Sechs erhalten, weil sie sich bei der Aufgabe im Musikunterricht, ein Lied herauszusuchen, für das Deutschlandlied entschieden hatten. Hierbei seinen sie zudem von der Lehrerin als „Nazis“ beleidigt worden. Die Eltern wandten sich nach dem Vorfall – nachdem die Lehrerin Gesprächsversuche abblockte und auch die Schulleitung keinerlei Interesse zeigte, an die AfD-Politikerin.
Die Stadtverwaltung konnte die AfD-Anfrage nicht beantworten. Der CDU-Oberbürgermeister Marco Müller erklärte, er könne sich nicht vorstellen, dass es verboten sei, die Hymne zu singen. Schulleiter Edmund Weigl räumte den Vorfall gegenüber der Sächsischen Zeitung ein. Die geschilderte Situation habe es prinzipiell gegeben, „jedoch mit entscheidend anderen Details“. Zunächst sei die Geschichte der Entstehung der Nationalhymne behandelt und erklärt worden, die erste und zweite Strophe seien verpönt.
Danach habe die Aufgabe an die Schüler gelautet, sich selbst ein zwei- bis dreistrophiges Lied auszusuchen, das sie dann auch singen sollten. Dabei sei der Wunsch aufgekommen, die Nationalhymne zu singen. Die Lehrerin habe dies aber grundsätzlich abgelehnt, „da das Abspielen und Singen der Nationalhymne besonderen Anlässen und Zeremonien vorbehalten ist und nicht für Liedkontrollen im Unterricht vorgesehen ist“. Weigl bestreitet vehement, dass seine Kollegin die Schüler als „Nazis“ bezeichnet habe.
Zu den vergebenen Sechsen erklärte der Schulleiter, es handle sich um ein „methodisches Vorgehen“, das zu vereinzelten Missverständnissen führen könne. Denn die Noten seien ja nur mit Bleistift eingetragen worden, was bedeuten würde, die betreffenden Schüler hätten noch eine Chance, „die es eigentlich nicht mehr geben dürfte, um die Aufgabenstellung doch noch zu erledigen“.
Der Schulleiter verkündet, dass es nach dem Gespräch mit allen Beteiligten auch ein Ergebnis gib: Die Klassensprecher der Klasse haben sich bei der Musiklehrkraft für das „Missverständnis“ entschuldigt.
(SB)