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Bürgergeld für Bürger, für deutsche Staatsbürger!

In schwierigen Zeiten hat der Populismus einigermaßen gute Chancen, in der Bevölkerung zu verfangen. Und so ist es auch nicht wirklich verwunderlich, dass viele Menschen im Augenblick auf Forderungen überaus positiv reagieren, die sich beim ersten Hinhören allzu vernünftig, konsequent und hehr anhören – aber wie so oft einigermaßen kurzsichtig daherkommen.

Ich bin als Sozialberater der Letzte, dem nicht auch bewusst wäre, welch dramatische Irrfahrt wir mit einer Reform der Grundsicherung eingeschlagen haben, die das ganze System weiter aufbläht – und darüber hinaus nur so vor Ungerechtigkeit trieft. Doch es ist nicht das Bürgergeld in seiner Gänze, mit dem die Ampel falsch abgebogen wäre. Aber es sind erhebliche Webfehler. Mängel und gravierende Defizite, die vor allem einen sukzessiven Missbrauch befördern. So beginnt es bei einem viel zu breiten Berechtigtenkreis, der sich nicht zuletzt durch die völlig unverständliche und dem Gleichheitsgrundsatz widersprechende Entscheidung ins Utopische erweitert hat, wonach Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine umgehend nach ihrer Ankunft in den Transferleistungsbezug eingegliedert werden – und damit eine Besserstellung gegenüber allen anderen Asylbewerbern erhalten. Dabei gibt es neben einer völlig entglitten Solidarität mit dem angegriffenen Volk kein nachvollziehbares Argument, dass diese gravierende Mehrbelastung für unsere Staatskasse rechtfertigen würde.

Schließlich hat sich mittlerweile bewiesen, dass es Menschen aus der dortigen Region sind, die mit Abstand die schlechteste Quote bei der Arbeitseingliederung verzeichnet. Und aus meinem ehrenamtlichen Engagement weiß ich, dass diese Naivität der deutschen Politik nicht nur ausgiebig genutzt wird – sondern das erhaltene Bargeld in nicht seltenen Fällen auf direkt direktem Weg in die Heimat transportiert wird, um dort das Haus zu sanieren oder den Garten aufzuhübschen. Denn es ist ein nicht zu unterschätzender Teil an Migranten von dort, die noch nie eine Bombe oder Rakete in ihrer Echtheit gesehen haben – weil sie beispielsweise im Nordwesten des Landes kaum etwas von der militärischen Auseinandersetzung mitbekommen. Aber die Gelegenheit beim Schopfe packen – und den hiesigen Steuerzahler seines hart erarbeiteten Gewinns berauben. Und dass auch Einwanderer aus anderen Sphären nach einer gewissen Zeit in das frühere ALG II übergehen – ohne auch nur einen Funken an Bereitschaft zu zeigen, einen Job annehmen zu wollen, ist ein weiteres Manko unserer Gutgläubigkeit. Darüber hinaus ist es nicht unbedingt der Regelsatz an sich, der aus dem Rahmen fällt. Er erfüllt in wesentlicher Hinsicht die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, welches in seinen Urteilen aber gleichermaßen die Zulässigkeit eingeräumt hat, jenen Personen ihren Bezug um bis zu 100 Prozent zu sanktionieren, die sich einem konkret auf dem Tisch liegenden Angebot verweigern – das zu ihren Fähigkeiten passend und den Unterhalt zu sichern in der Lage wäre.

Dass dieser Spielraum von der Regierung bisher aber nicht vollständig in Anspruch genommen wird, haben wir vor allem den Grünen zu verdanken, deren eigene Leistungsbilanz in vielen Fällen nicht unbedingt überzeugt. Denn sie haben ein ambivalentes Verhältnis zur Anstrengung, weil sie bekanntermaßen in Selbstbestimmtheit ihr Dasein fristen wollen – was bedarfsweise auch bedeutet, eine abgeschlossene Ausbildung als überbewertet zu betrachten. Nicht selten in einer Laissez-Faire-Manier erzogen, wurde ihnen gelehrt, dass sie nur das tun und lassen müssen, was mit ihrer momentanen Identität und Work-Life-Balance in Einklang zu bringen ist. Und wenn man dann noch in einer sozialistischen Färbung davon ausgeht, dass der Weihnachtsmann den Wohlstand bringt – und im Zweifel schon der Nachbar von nebenan dafür sorgen wird, dass Faulenzertum in unserer Republik hoffähig bleibt, lässt sich auch das Bild der kollektiven Hängematte als Lebensziel einer über die “Generation Z” hinausgehenden Kohorte nicht mehr von der Hand weisen. Es sind die zahlreichen Möglichkeiten der Kumulierung von verschiedenen – nicht selten deutlich zu hohen – Sonder- und Mehrbedarfen, die insbesondere bei größeren Familien dazu führt, dass sie auf diesem Weg weit mehr in der Tasche haben, als wenn sie jeden Morgen aufstehen und einem Beruf nachgehen würden.

Gleichzeitig sollte man nicht in eine Rhetorik übergehen, die alle Bezieher über einen Kamm schert. Denn es ist gerade bei den deutschen Empfängern eine überschaubare Zahl derjenigen, die sich vehement unkooperativ zeigen. Wir alle können in Situationen gelangen, in denen wir bedürftig werden. Doch es ist gerade die oftmals ausbleibende Prüfung diesbezüglich, welche gerade bei ausländischen Antragsstellern rasch zu der Einsicht bringen würde, dass sich dort jemand auf Kosten der Allgemeinheit eine schöne Zeit macht. Insofern müssen wir neben all den anderen Schalthebeln auf eine bessere Arbeitsvermittlung hinarbeiten, die das Matching erleichtert – und jeden in Bedrängnis bringt, dem eine zumutbare Stelle vorliegt. Immerhin gibt es selbst in einem Sozialstaat kein Recht auf eine schmarotzerische Dekadenz. Dass dieser Vorwurf aber eben nur eine ausgewählte Gruppe betrifft, sollten sich auch diejenigen bewusst machen, die mit dem Ausschlachten dieses Themas aktuell vom eigenen politischen Scheitern ablenken wollen. Es gibt unbedingt Nachholbedarf, womit nicht nur das Drehen an einzelnen Stellschrauben gemeint ist. Sondern die Mentalität, dass Unterstützung tatsächlich nur jener erhält, der ohne allzu viel Zutun in eine prekäre Ausgangslage gelangte – und sich deshalb auf das Netz der Gemeinschaft verlassen darf. Dass es hierbei eines Vorrangigkeitsgebots bedarf, welches das Augenmerk zunächst auf die Hilflosen aus den hiesigen Reihen lenkt – ehe wir allenfalls noch verbliebene Kapazitäten und Ressourcen auch für die hergeben, die bei einer nachgewiesenen Bleibeperspektive und dem Willen zur Mitwirkung an Wachstum und Prosperität ein Minimum an Vorsorge verdient haben, ist weder verwerflich, sondern grundgesetzgeberischer Auftrag.

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