Familiennachzug: Ganz Afghanistan als "Ortskräfte" mal eben nach Deutschland holen? (Bild: shutterstoc.com/Waheedullah Jahesh)

Und es geht ungebremst weitere: Hessen holt 1.000 afghanische Familienangehörige

Ungebremst wird das Land mit kulturfremden Migranten geflutet. Nun lädt das schwarz-grüne Hessen die Familiensippe von bereits hier lebenden Afghanen auf Steuerkosten ein. Ab Donnerstag können die Anträge gestellt werden.

Nachdem Annalena Baerbock seit dem vergangen Jahr dafür sorgt, dass über ihr neues “Bundesaufnahmeprogramm” monatlich 1000 Afghanen auf Steuerzahlerkosten ins Land geholt werden, rückt nun die afghanisch Familiensippe nach. Ab Donnerstag startet in Hessen das Online-Antragsverfahren zur Aufnahme sogenannter “gefährdeter afghanischer Familienangehöriger durch Verwandte, die schon in Hessen leben”.

Freudestrahlend verkündet Baerbocks hessische Genosse, der grüne Integrationsminister Kai Klose, das es losgehen kann und über das hessische Landesaufnahmeprogramm bereits im Bundesland angelandete Afghanen ihre Ehepartner, Verwandten ersten und zweiten Grades sowie deren minderjährige Kinder nach Deutschland holen können.

Genosse Sozialminister Klose betont, dass Hessen die Fürsorge für Familien ernst nehme: “Wir” – also der Steuerzahler “ermöglichen ihnen so ein gemeinsames, freies und sicheres Leben”, freut sich Klose.

Wie die grünen-affine FAZ verkündet müssen die “antragstellenden Angehörigen” selbst oder durch die Hilfe Dritter in der Lage sein, den Lebensunterhalt der über das Programm aufzunehmenden Menschen zu sichern.

Dass es sich hierbei einmal mehr um eine dreiste Täuschung handelt, und der dummdoofe Steuerzahler auch für die afghanische Sippschaft das Rund-um-sorglos-Paket berappt, zeigt sich im tatsächlichen Umfang der angeblichen Verpflichtungserklärung, die der afghanische Migrant – mutmaßlich mit maximaler  Unterstützung aus der Migrationsindustrie – abgeben muss:

Um die – Achtung! – “Belastung für die aufnehmende Person zu begrenzen”, ist bewegt sich die Verpflichtung für den antragstellenden Afghanen auf unterstem Niveau: Die Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung sind schon mal ausgenommen. Außerdem übernimmt das “Land Hessen” – also der deutsche Steuerzahler – die Flugkosten für die nachreisende muslimische Sippschaft aus Afghanistan.

(SB)

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