"Deutsche "Schulklasse (Symbolfoto: Durch Tolga Sezgin/Shutterstock)

AfD-Gesetz fordert Kopftuchverbot an Schulen und in Kindergärten

Der Sächsische Landtag beschäftigt sich aktuell mit dem AfD-Gesetzentwurf zur Einführung eines Kopftuchverbots in Schulen und Kindergärten. Mit dem Gesetzentwurf sollen Mädchen aus muslimischen Elternhäusern die Garantie erhalten, in sächsischen Bildungseinrichtungen ihre Persönlichkeit frei entwickeln zu können. Vorbild ist hier Frankreich.

Die AfD-Fraktion im sächsischen Landtag hatte dazu bereits Ende März eine öffentliche Anhörung im Landtag erwirkt. Die in Damaskus geborene Autorin Laila Mirzo warb dabei für das Vorbild Frankreich. Ihrer Meinung nach sei das islamische Kopftuch „Ausdruck der Unterdrückung der Frauen und der Frühsexualisierung der Mädchen“.

Unterstützung erhielt Mirzo der Anhörung von Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider (hier im Video: https://www.youtube.com/watch?v=FTsZIeRulYY). Ihm zufolge könne sich der Islam nicht auf die Religionsfreiheit berufen, weil der Islam zugleich die Trennung zwischen Staat und Religion ablehnt.

In Frankreich wurden jüngst die Effekte des Kopftuchverbots wissenschaftlich untersucht. Das Ergebnis: Das Verbot führte zu einer „deutlichen Verbesserung des Bildungsniveaus von Schülerinnen muslimischer Herkunft“. Die AfD geht davon aus, dass dieser Befund den Gesetzesentwurf auch in den Reihen der Altparteien zustimmungsfähig machen muss.

Im betreffenden AfD-Gesetzesentwurf (Drs. 7/11343) wird festgestellt, dass die verantwortliche Schulverwaltung es bisher unterlassen habe, empirisch abgesicherte Erkenntnisse über die Zahl der Mädchen, die in sächsischen Bildungseinrichtungen ein islamisches Kopftuch tragen, zu gewinnen. Dennoch handele es sich um
ein sowohl für die betroffenen Mädchen als auch für die Schulpraxis relevantes Problem, welches einer gesetzlichen Regelung bedarf. Vor dem Hintergrund des massiven Zustroms von Personen aus islamisch geprägten Ländern seit dem Jahr 2015 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Zahl der Betroffenen massiv erhöht hat.

Mädchen, die in konservativen muslimischen Familien aufwachsen, werden selbstverständlich und einseitig auf die Übernahme islamischer Regelungen inkl. des Tragens eines Kopftuchs erzogen. Sie haben nicht die Möglichkeit, selbst zu entscheiden: Wer sich weigert, das Kopftuch zu tragen, ist oft massivem Druck ausgesetzt; autonome Entscheidung gegen eine Verhüllung können durch die minderjährigen Mädchen in den meisten Fällen nicht getroffen werden. Das frühe Kopftuchtragen konditioniert die Mädchen darüber hinaus in einem Ausmaß, dass sie das Kopftuch später nicht mehr ablegen können.

Die AfD sieht deshalb den deutschen Staat und die staatlichen Bildungseinrichtungen sowie Kindertagesstätten in der Pflicht, muslimischen Mädchen dasselbe Recht auf ein freies, selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Aufwachsen zu ermöglichen wie anderen Kindern auch.

(SB)

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