Justiz (Symbolbild:Fotolia)

Gericht untersagt Correctiv Lügenbehauptungen über Potsdam

Der „Correctiv“-Bericht vom 10. Januar über ein angebliches rechtsradikales Geheimtreffen in einer Potsdamer Villa, wo über Massendeportationen von Migranten gesprochen worden sei und sogar Parallelen zur Wannseekonferenz der Nazis von 1942 gezogen wurden, dürfte als eines der größten Schandmale regierungstreuen Pseudojournalismus in die Geschichte eingehen. Der Artikel wurde von der Ampel-Regierung als Vorwand genommen, um Massenkundgebungen gegen die AfD zu inszenieren und einen weiteren Großangriff auf die Meinungsfreiheit zu starten – alles im Namen der angeblichen „rechten Gefahr“.
Von den in dem Text verbreiteten Behauptungen ist inzwischen nichts mehr übrig. Sämtliche Kernaussagen, die die ganze Hysterie auslösten, wurden stillschweigend gestrichen. Das Ganze hat nun auch ein juristisches Nachspiel. Das Landgericht Hamburg entschied heute, dass „Correctiv“ die Behauptung, der bei dem Treffen anwesende Staatsrechtler Ulrich Vosgerau habe dazu aufgerufen, ein Musterschreiben zu entwerfen, um damit massenhaft Wahlbeschwerden einzulegen, um die Rechtmäßigkeit von Briefwahlstimmen in Zweifel zu ziehen, nicht wiederholen darf. In zwei anderen Punkten entschied das Gericht, dass es sich bei der Zusammenfassung angeblicher Aussagen von Vosgerau durch „Correctiv“ um Darstellungen handle, die noch zulässig seien.

Dies dürfte nur der Anfang weiterer gerichtlich erzwungener Korrekturen dieser hanebüchenen Geschichte sein, die jeder Substanz entbehrt. Denn längst ist klar, dass es sich weder um ein „Geheimtreffen“ handelte, noch dass die Teilnehmer rechtsradikal waren, noch dass Deportationen nach rassistischen Kriterien erörtert wurden. Das Ganze war nichts weiter als die künstlich aufgebauschte Räuberpistole eines staatlich finanzierten Portals. Obwohl die Geschichte nicht mehr aufrechtzuerhalten ist, nimmt die Regierung sie nach wie vor als Begründung für ihren intensivierten Kampf gegen den rechten Popanz. Bundeskanzler Olaf Scholz sprach am 19. Januar in einer Videobotschaft von „abstoßenden Umsiedlungsplänen“, die Extremisten auf einer „Geheimkonferenz“ besprochen hätten. Mehr als zwanzig Millionen Bürger mit Migrationsgeschichte in Deutschland würden sich von diesem „teuflischen Plan direkt betroffen“ fühlen, sagte er weiter und begründete damit die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, die seine Regierung anstrebte. Scholz lobte auch die Demonstrationen „gegen Rechts“. Auch Innenministerin Nancy Faeser erklärte auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang und BKA-Präsident Holger Münch, die Kundgebungen seien ihr „Ermutigung und Auftrag zugleich“ – nämlich für die weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit, die Erteilung von Reiseverboten für angebliche Rechtsextreme und das Sperren von Konten.

Willkommener Vorwand

Der „Correctiv“-Bericht diente der Regierung also als willkommener Vorwand für das, was sie ohnehin vorhatte. Dabei besteht er nur aus Verzerrungen und Unterstellungen. Die stellvertretende „Correctiv“-Chefredakteurin Anette Dowideit hatte im ARD-Presseclub vehement und wahrheitswidrig bestritten, das Wort „Deportation“ überhaupt verwendet zu haben. Dabei begannen noch am Erscheinungstag des Artikels bereits die ersten von vielen Korrekturen – jedoch ohne, dass „Correctiv“ dies deutlich gemacht hätte. Dessen Geschäftsführer David Schraven fühlt sich seinerseits von Medien verfolgt, die kritisch über seine zahlreichen Treffen mit Regierungsvertretern berichten. Der „Berliner Zeitung“ warf er ernsthaft vor, ihn persönlich „und auch Correctiv auf Veranlassung der AfD zu diskreditieren“, nur weil er „mit Menschen in der Regierung gesprochen“ habe. „Correctiv“ tut, trotz der vielen Änderungen, die es selbst am eigenen Text vornahm, so, als gebe es daran nichts zu beanstanden.

Der Ampel-Regierung und besonders Faeser sind diese vielen Ungereimtheiten jedoch völlig egal. Auf Anfrage der „Berliner Zeitung“ teilte das Bundesinnenministerium mit, die Aussagen Faesers würden „unabhängig von einzelnen Medienberichten“ gelten. Sieben Teilnehmer des vermeintlichen „Geheimtreffens“ haben eidesstattliche Versicherungen abgegeben, die die Darstellung von „Correctiv“ zurückweisen. Darauf reagierte „Correctiv“ seinerseits mit acht eidesstattlichen Erklärungen. Ein zusätzlich beigefügtes Anwaltsschreiben behauptet jedoch wiederum, in der Recherche sei nie die Rede davon gewesen, die Teilnehmer des Treffens hätten Pläne geschmiedet, „unmittelbar und sofort ‚deutsche Staatsbürger mit deutschem Pass auszuweisen“. Genau das ist jedoch der Dreh- und Angelpunkt der ganzen Geschichte.
Man versucht offensichtlich, das Konstrukt irgendwie zu retten. Dies ist jedoch durch keine juristischen Winkelzüge mehr möglich. Dafür hat „Correctiv“ sich mittlerweile selbst viel zu sehr angreifbar gemacht. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Ehre der verunglimpften Teilnehmer des Treffens, an dem nicht das Geringste verwerflich war, wenigstens vor Gericht wiederhergestellt werden kann. Denn die meisten Medien und die Regierung werden es definitiv nicht tun.

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